Frage an Hartmut Schauerte von Witalij K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schauerte,
ich habe eine Frage zu der geplannten Internetzensur. Sie wollen ja laut ihren Aussagen den Zugang ERSCHWEREN zu Kinderpornographischen Inhalten. Dazu schaffen Sie eine Instanz (das BKA), welches ohne Richterbeschluss, Parlemtarischer Kontrolle und auch ohne die Möglichkeit der Bürger diese Instanz zu überprüfen.
Wäre es nicht sinnvoller und effiktiver die Seiten zu Sperren und ein Strafverfahren einzuleiten und wenn sich die Seiten nicht auf deutschen Servern befinden, das BKA verpflichten sich mit den jeweils zuständigen Land in Verbindung setzen und um eine Strafverfolgung zu bitten? Zumal so sicher gestellt würde, das man immer Nachvollziehen kann was das BKA im Internet löschen möchte.
Würde man so nicht Vertrauen und Transparenz schaffen?
Glauben Sie nicht, dass eine Instanz, welche keinerlei Kontrolle und Überwachung unterliegt, nicht zwangsläufig missbraucht werden könnte und eine Gefahr für die Demokratie darstellen könnte.
Ich bedanke mich im Vorraus für die Beantwortung der Fagen.
Sehr geehrter Herr Kreker,
haben Sie Dank für Ihre Fragen zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.
Das BKA unterliegt selbstverständlich den Prinzipien des Rechtsstaates und der Dienstaufsicht und ist nun wirklich keine Gefahr für unsere Demokratie, sondern ein wichtiger Teil davon. Das BKA ist seit Jahren mit dem Thema Kinderpornografie befasst und es wurden mit der „Zentralstelle Kinderpornografie“ und der „Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen im Internet“ bereits entsprechende Funktionsstellen für die Bekämpfung dieses Verbrechens eingeführt.
Selbstverständlich ersetzt das „Access Blocking“ keine Strafverfolgung, sondern dient als zusätzliche präventive Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Dadurch dass Internetanbieter verpflichtet werden, kinderpornografischen Seiten zu sperren, wird der Zugang zu diesen Inhalten erschwert und der Bildung eines notwendigen Unrechtsbewusstseins gedient.
Werden auf deutschen Servern kinderpornografische Inhalte festgestellt, werden die notwendigen strafrechtlichen Maßnahmen veranlasst und die Anbieter müssen die Inhalte entfernen. Bei Servern in einem ausländischen Staat wird entsprechend verfahren, indem das BKA sich um strafrechtliche Maßnahmen der jeweiligen Behörden des Staates bemüht. In einigen ausländischen Staaten gestaltet sich die Strafverfolgung jedoch schwierig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hartmut Schauerte MdB