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Hartmut Meyer
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Frage von Christian K. •

Frage an Hartmut Meyer von Christian K. bezüglich Recht

1. Sie fordern "Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene!". Welche Quoren sehen Sie für die einzelnen Abschnitte (Initiative, Begehren, Entscheid) vor ?
2. Wieso treten Sie als Einzelkandidat und nicht für die ÖDP an ?

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Klarren!

vielen Dank für Ihre Fragen.

Antwort zu 1.

Mit einer Volksinitiative können mindestens 60.000 Stimmberechtigte (= ca. 1/1.000 der Wahlberechtigten) dem Bundestag einen mit Gründen versehenen Gesetzentwurf zur Befassung vorlegen. Damit handelt es sich einerseits um eine Massenpetition, andererseits ist es die erste Stufe von dreien im Rahmen der Volksgesetzgebung.

Wird der Gesetzentwurf der Volksinitiative vom Bundestag oder -rat abgelehnt, so kann durch ein erfolgreiches Volksbegehren ein Volksentscheid beantragt werden. Dafür sind mindestens 500.000 Unterschriften von Stimmberechtigten innerhalb von 18 Monaten erforderlich. Die freie Unterschriftensammlung ist möglich.

Beim Volksentscheid soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden.

Antwort zu 2:

Die ödp hat auf ihrem letzten Bundesparteitag folgenden Beschluß gefaßt:

"Die ödp verzichtet auf einen eigenen Antritt zur Bundestagswahl 2006. Statt dessen unterstützt sie den flächendenden Antritt der Familienpartei durch Hilfe bei der Sammlung der Unterstützungsunterschriften, Gastkandidaturen auf den Landeslisten und bewirbt diese im Wahlkampf offensiv ("Wir unterstützen die Familienpartei" auf Plakaten und Werbematerial). Bedingung ist ein Beschluss des Bundesparteitages der Familienpartei und der Landesparteitage von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz der Familienpartei, bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in gleicher Weise den Wahlantritt der ödp zuunterstützen
...."

Daher wurde von Seiten der ödp keine sog. "Beteiligungsanzeige" beim Bundeswahlleiter eingereicht. Diese ist die Voraussetzung für die Teilnahme einer Partei an der Bundestagswahl.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hartmut Meyer