Frage an Hartmut Koschyk von Guido F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Koschyk,
ich danke Ihnen für Ihre Reaktion auf meine Anfrage vom 20.03.2009.
Leider kann ich nicht nachvollziehen, warum sie sich wehren, einen Generalverdacht gegen Waffenbesitzer aufkommen zu lassen, Sie aber selbst einen Generalverdacht gegen Spieler sogenannter "Killerspiele" konstruieren.
Während mein Hinweis, dass Millionen Bundesbürger solche "Killerspiele" nutzen, ohne zum Amokläufer zu werden, für Sie Anlass ist, ausschließlich auf Ausnahmefälle zu verweisen, lehnen Sie ein Waffenverbot ab, da "die übergroße Mehrzahl der legalen Waffenbesitzer", verantwortungsvoll mit Waffen umginge.
Messen Sie mit zweierlei Maß, Herr Koschyk und trifft es nicht zu, dass Jugendliche, welche Sie als hauptsächlich gefährdete Gruppe nannten, schon nach heutigem Recht gar keine "Killerspiele" erwerben dürfen, da diese in der Regel eben keine Jugendfreigabe besitzen?
Können Sie sich vorstellen, dass unter den legalen Waffenbesitzern auch Personen sind, bei denen ein verantwortungsvoller Umgang mit Waffen nicht dauerhaft gewährleistet werden kann und sie irgendwann zum Risiko für andere werden?
Wenn ja, warum ist der Besitz von Schusswaffen in Privathand dann noch vertretbar?
Sie können offensichtlich nicht nachvollziehen, warum manche Menschen ihre Freizeit mit gewissen Computerspielen verbringen, aber ist ein freizeitlicher Umgang mit Schusswaffen nicht genauso fragwürdig, und kann ein solcher Umgang nicht auch als gewaltverherrlichend betrachtet werden?
Glauben Sie nicht, dass eine Erhöhung der sozialen Gerechtigkeit, eine Verbesserung des gesellschaftlichen Miteinanders, vor allem unter Schülern, eine Verminderung des Leistungsdrucks und damit einhergehend eine Senkung der Versagens- und Zukunftsängste und die Herstellung deutlich verbesserter Lern- und Betreuungsbedingungen an Schulen, eher einen Amoklauf verhindert, als ein Verbot von irgendetwas?
Ich freue mich wieder auf Ihre ausführlichen Antworten.
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
wie ich Ihnen bereits am 23.3.2009 mitteilte, vertrete ich die Auffassung, dass zwar nicht jeder, der Gewaltdarstellungen in Videos, Computerspielen oder anderen Medien konsumiert, zum Amokläufer wird, aber dass bei labilen Menschen und sicherlich gerade auch bei Jugendlichen und Kindern eine erhebliche Gefahr, dass der exzessive Konsum von Killerspielen oder ähnlichen Medien die Hemmschwelle zur Begehung von Gewalttaten deutlich senkt. Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat. Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, unter anderem mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu verbessern, ist nicht ausreichend. Wenn es in einem Spiel vor allem darum geht, am Bildschirm grausame Gewalttätigkeiten zu begehen, die mit der Menschenwürde sicherlich nicht vereinbar sind, und dies in erschreckend realistischer Art und Weise – insbesondere mit einer perfekten Grafik – dargestellt wird, dann ist eine Grenze überschritten. Die Forderung des innenpolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer MdB, derartige gewaltverherrlichende Killerspiele konsequent zu verbieten, findet daher meine Unterstützung.
Ebenso habe ich Ihnen dargelegt, dass ich einen Generalverdacht gegen Schützen und Schützenvereine zurückweise. Die überragende Mehrzahl der Mitglieder in den Schützenvereinen wird ihrer Verantwortung gerecht. Die Mitglieder in den Schützenvereinen müssen die Waffen und Munition so aufbewahren, dass kein Unbefugter Zugriff nehmen kann, was im Fall von Winnenden nicht geschehen ist.
Die Eltern von ermordeten Schülern appellierten an die Politik, konkrete Schlussfolgerungen aus der Bluttat zu ziehen. Dazu zählten sie neben einem Verbot von PC-Killerspielen auch ein schärferes Waffenrecht. Selbstverständlich verdient dieser Vorschlag der Eltern der getöteten Kinder, dass sich die politisch Verantwortlichen damit ernsthaft und ohne Denkblockaden auseinandersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB