Frage an Hartmut Koschyk von Wilfried M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Koschyk,
vielen Dank für Ihre nun doch noch eingetroffene Antwort auf die Frage nach Ihrem mutigen höchst persönlichen Afghanistan- Engagement als MdB http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5755--f58133.html#frage58133.
Ich habe nun vier Fragen:
1. Würden Sie auch höchstpersönlich als Soldat nach Afghanistan ziehen?
2. Würden Sie, der Sie innerhalb der CDU/CSU bekanntlich seit längerem den Auftrag haben, sich mit Nordkorea zu befassen, für einen Angriff auf dieses Land plädieren, um auch dort eine Ihnen vorschwebende Gesellschaft der Menchenrechte errichten zu helfen?
3. Würden Sie gegebenenfalls z.B. als Infanterist nach Nordkorea marschieren oder eher als Tornado- Copilot bzw. eingebettetter MdB fliegen?
4. Im Ausland wird oft Kritik an Zutänden in deutschen Jugendämtern geübt. Es wird den Behörden vorgeworfen, gegen Menschenrechte zu verstoßen:
www.jugendamt-wesel.com/Video_liste.htm.
Werden Sie sich, falls die Anschuldigungen wahr sein sollten, ebenso entschlosssen für Abhilfe einsetzen wie im Bundestag für die Afghanen?
Mit freundliche Grüßen
W. Meißner
Sehr geehrter Herr Meißner,
Aufgabe der Bundeswehr in Afghanistan ist es, die Behörden bei der Etablierung einer soliden Staatlichkeit zu unterstützen. Neben einer funktionstüchtigen Verwaltung und einer zuverlässigen wirtschaftlichen Infrastruktur braucht es hierfür in erster Linie ein grundlegendes staatliches Gewaltmonopol auf der Basis von Recht und Gesetz.
Diese Staatlichkeit war in vielen Regionen Afghanistans lange Zeit kaum vorhanden, sie ist aber die Voraussetzung für eine positive Entwicklung des Landes. Nur unter dem schützenden Schirm staatlicher Sicherheitsbehörden kann sich der zivile Aufbau des Landes vollziehen. Im Zusammenhang mit diesem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan von „Krieg“ zu sprechen wird weder der Zielrichtung dieser Mission noch der Einsatzrealität gerecht.
Sehr geehrter Herr Meissner, Ihre Hypothese einer Beteiligung der Bundeswehr bei einem angenommen militärischen Konflikt in Korea entbehrt jeglicher Grundlage. Die CSU setzte sich in ihrer Geschichte stets für eine friedliche Lösung internationaler Konflikte ein. So wie 1989/90 die deutsche Wiedervereinigung nur auf der Grundlage eines internationalen Konsenses und einer friedlichen und gewaltfreien Annäherung erzielt werden konnte, der von der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen DDR getragen wurde, kann es in gleicher Weise auch nur zu einer friedlichen Überwindung der Teilung der koreanischen Halbinsel kommen. Die aktuellen Sechs-Parteien-Gespräche bieten hierfür eine gute Voraussetzung.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Jugendämter ihre gesetzliche Legitimation aus dem in § 1 Abs.2 SGB VIII allgemein formulierten Auftrag beziehen, dass die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung der Eltern wacht. Ein konkreterer Aufgabenkatalog ergibt sich aus den allgemeinen Zielen der Jugendhilfe, die in § 1 Abs.2 SGB VIII verankert sind. Durch das im Grundgesetz positivierte Elternrecht ist aber allen Staatsgewalten, also auch den Mitarbeitern des Jugendamtes, eine zu beachtende Schranke gesetzt. Sollte es in Jugendämtern zu rechtswidrigen Verstößen gekommen sein, muss dies wie bei jeder anderen rechtswidrigen Handlung, auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk