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Hartmut Koschyk
CSU
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Frage von Christoph K. •

Frage an Hartmut Koschyk von Christoph K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Koschyk,

die Nachrichtenagentur ddp hat am 22.07.2008 gemeldet, dass es in der großen Koalition zu Gesprächen hinsichtlich des Themas Abgeordnetenbestechung gekommen sei: http://www.dernewsticker.de/news.php?id=29244. SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper hat laut ddp darauf hingewiesen, dass mit der CDU und CSU „derzeit über eine Verschärfung der Regeln nicht zu reden“ ist.

Ich frage Sie deshalb: Wann wird Ihre Partei die Ratifizierung der 2003(!) unterschriebenen VN-Konvention gegen Korruption angehen, damit wir im Ausland nicht länger mit dem Glaubwürdigkeitsproblem zu kämpfen haben, wie wir es zuletzt wieder Anfang des Jahres bei der Vertragsstaaten-Konferenz in Bali erleben mussten? Wann folgen Sie dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2006, das „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ angemahnt hatte? Die Bundesregierung gab im Schlussdokument des G8-Gilpfels in Heiligendamm an, „beispielgebend“ bei der „Bekämpfung von Korruption“ zu sein. Wann lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Kowalewski

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kowaleski,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. August 2008 zur Bestechung von Abgeordneten und der VN-Konvention gegen Korruption.

Der Kampf gegen Korruption ist der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag ein wichtiges Anliegen. Korrupte staatliche Strukturen untergraben die Leistungsfähigkeit des politischen Systems und zerstören das Vertrauen der Bürger in seine Legitimität. Zur wirksamen Korruptionsbekämpfung bedarf es geeigneter Maßnahmen sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Die von Ihnen erwähnte VN-Konvention gegen Korruption leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Erlauben sie mir jedoch den Hinweis, dass der Großteil der Maßnahmen, die die Konvention vorsieht, bereits im deutschen Strafrecht enthalten ist. Zum Beispiel ist nach § 108 e StGB die Bestechung von Abgeordneten schon heute strafbar.

Es stellt sich somit die Frage, ob über die bestehenden Gesetze hinausgehende Normen der VN-Konvention in nationales Recht übernommen werden bzw. ob diese im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes stehen. Dies betrifft insbesondere die grundgesetzlich festgeschriebene Freiheit des Abgeordnetenmandats, die durch eine bloße Übernahme der für Beamte und Richter geltenden Regelungen eine vermutlich verfassungswidrige Einschränkung erfahren würde.

Die parlamentarische Meinungsbildung darüber, ob bzw. auf welche Weise die sehr breit formulierten Vorgaben der Konvention in nationales Recht umgesetzt werden können, dauert derzeit noch an. Sie können jedoch versichert sein, dass der Kampf gegen Korruption für uns auch weiterhin höchste Priorität genießt.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk