Frage an Hartmut Koschyk von Andreas T. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Herr Koschyk,
wird die Union das rot-grüne Gentechnikverhinderungsgesetz ändern?
Sehr geehrter Herr Tümmler,
mit dem Gentechnikgesetz hat die rot-grüne Bundesregierung ein äußerst innovationsfeindliches Programm vorgelegt, das nicht dazu geeignet ist, die Vorzüge dieser Zukunftstechnologie in Deutschland anwendbar zu machen.
Die Grüne Gentechnologie ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Ziel muss es sein, verlässliche Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Grünen Gentechnik zu schaffen. Nur wenn wir ausreichend Freiräume für Wissenschaft und Praxis, für Forschung und Anbauprogramm gewährleisten, bleiben wir wettbewerbsfähig und können die Richtung neuer Technologien wie der Grünen Gentechnik auch auf internationaler Ebene aktiv mitbestimmen und gestalten.
Transparenz ist Voraussetzung dafür, dass die Landwirte und Verbraucher wirklich frei entscheiden können, ob sie Grüne Gentechnik einsetzen und gentechnisch veränderte Produkte erwerben wollen oder nicht. Notwendig sind daher sachliche Informationen über Möglichkeiten und Chancen sowie Grenzen und Risiken der Grünen Gentechnik. Koexistenz muss in der landwirtschaftlichen Praxis anwendbar sein. Die Haftungsfrage ist so zu lösen, dass anstelle einer gesamtschuldnerischen verschuldensunabhängigen Haftungsregelung eine verschuldensabhängige Regelung tritt. Damit wären Landwirte, die die gute fachliche Praxis einhalten, von weitergehenden Ansprüchen befreit. Der Erprobungsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist unter wissenschaftlicher Begleitung fortzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hartmut Koschyk MdB