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Hartmut Koschyk
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Frage von Otto W. •

Frage an Hartmut Koschyk von Otto W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koschyk,

ich bitte Sie um eine Erklärung des Wortes "Abgeordnetenentschädigung".
In welcher Form werden oder fühlen Sie und die Abgeordenten des Deutschen Bundestages sich "beschädigt", dass Sie eine Entschädigung in Form von ständig höheren Bezügen fordern, bzw. gut finden, dass sie gefordert werden.
Vielen Dank für Ihre Aufklärung dieses Unwortes.
Mfg. Otto Wessel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wessel,

das Grundgesetz begründet Ihre Frage nach der Bedeutung der Entschädigung für Abgeordnete. In Artikel 48 Absatz 3 GG steht: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht den Bundestag verpflichtet, über die Diäten selbst zu befinden.

In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren. Dieser Bezugsrahmen ist übrigens nicht von den Abgeordneten selbst hergestellt worden, sondern von der sog. Kissel-Kommission, die 1993 unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Otto Rudolf Kissel, grundsätzliche Vorschläge für die Abgeordnetenentschädigung vorgelegt hat. In der Kommission waren unter anderem die damaligen Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt sowie Wirtschafts- und Gewerkschaftsrepräsentanten vertreten.

Die Besoldungsgruppe B6 entspricht im Übrigen nicht nur den Bezügen eines Richters bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit, sondern in der Bundesverwaltung auch der Position eines Unterabteilungsleiters eines Ministeriums. Ich bin mir bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird. Deshalb ist es zu begrüßen, dass mit den genannten Besoldungsgruppen eine für die Öffentlichkeit transparente und vergleichbare Bezugsgröße gefunden wurde, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk