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Hartmut Koschyk
CSU
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Frage von Johannes K. •

Frage an Hartmut Koschyk von Johannes K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koschyk,
schon im November 2007 verordneten sich die MdB eine Diätenerhöhung. Seit heute geistert die Meldung durch die Medien, dass mit einem weiteren Ansteigen Ihrer Bezüge zu rechnen ist.
Die Zahlen, welche im Raum stehen, treiben einem "einfachen" Angestellten das Wasser in die Augen. Oft scheint (Stichwort: Politik(er)verdrossenheit) die Menge Geld in keiner Relation zur Leistung zu stehen. Auch will mir die ätzende Kritik anderer Parteien ob des Steuervorschlags von Kollege Huber ("Nicht bezahlbar! Vollrausch!") nicht in den Kopf, da doch erhöhte Diäten sehr wohl bezahlbar zu sein scheinen. Ich befürchte, dass bei den zukünftigen Wahlen die Fraktion der Nichtwähler noch größer wird, dass es vermutlich einige geben wird, die Parteien am äußeren Rand des Spektrums wählen werden. Das wird uns alle nicht weiter bringen.
In einem Forum verglich ein Teilnehmer die Bundesrepublik mit einem Baum, der - wie Deutschland - früher kräftig, frisch und gesund war, jetzt aber von Misteln durchsetzt ist.
Ich will jetzt nicht direkt die Gleichung Mistel = Politiker aufstellen. Leider scheint mir in Aussagen Ihrer Kollegen oft genug mit zweierlei Maß gemessen zu werden. Oder, wie woanders schon geschrieben: Dort Wasser predigen, aber selber Wein trinken.
Werden Sie die Diätenerhöhung ablehnen?

Vielen Dank für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kolaczek,

gerne antworte ich auf Ihre Frage und hoffe, auf diesem Weg bestehende Missverständnisse ausräumen zu können.

In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschä­digung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst zunächst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter -- und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 EUR (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 EUR (2,68 vH) angehoben.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deut­schen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 EUR.

Ich bin mir bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird, deshalb begrüße ich, dass mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden wurde, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Koschyk