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Hartmut Koschyk
CSU
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Hartmut Koschyk von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koschyk,

bitte teilen Sie mir mit, ob innerhalb der CSU/CDU-Fraktion diesmal offen über den soeben vom französischen Parlament am mutmaßlichen Willen der meisten Franzosen vorbei ratifizierten EU-Reformvertrag diskutiert werden wird.
Das ist ja bei dem gescheiterten Vorläufer-Modell nicht der Fall gewesen, wie z.B. Prof. Dr. jur. Schachtschneider in seiner Salzburger Rede bekannt machte: http://de.youtube.com/watch?v=0oY5NlbZe0M

Wer im In- oder auch Ausland hatte seinerzeit Interesse an der
Unterdrückung der freien Diskussion in Ihrer Fraktion?

Werden Sie für oder gegen den "Vertrag von Lissabon" stimmen?

Desweiteren interessiert mich nach wie vor die Frage, ob Sie
für ein Tätigkeitsverbot des Scientology- Privatgeheimdienstes OSA sowie der CIA in Deutschland eintreten.

Mit freundlichen Grüßen
W.Meißner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

Die europäische Einigung ist das erfolgreichste politische Projekt in der Geschichte unseres Kontinents. Das europäische Einigungswerk hat den uralten Traum vom Ende des Krieges in Europa und einer dauerhaften Partnerschaft und Freundschaft der Völker verwirklicht. Wir verdanken der Europäischen Union eine historisch beispiellose Phase des Friedens, der politischen und sozialen Stabilität und des wirtschaftlichen Wohlstands. Mit dem von den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" werden die Institutionen der EU modernisiert und ihre Arbeitsmethoden optimiert. Die EU kann dadurch effizient und wirkungsvoll den Herausforderungen von heute begegnen. Mit dem Vertrag von Lissabon werden die Demokratie in der EU und ihre Fähigkeit gestärkt, sich Tag für Tag für ihre Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Der Vertrag von Lissabon will die Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten handlungsfähiger, transparenter und demokratischer machen. Zu diesem Zweck wurden wichtige institutionelle Reformen verabschiedet, die praktisch vollständig aus der gescheiterten Europäischen Verfassung übernommen wurden.

Ihre Ansicht, es würde eine „Unterdrückung der freien Diskussion“ in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stattfinden, möchte ich entschieden zurückweisen. Die CDU/CSU-Bundesfraktion bekennt sich zum europäischen Integrationsprozess und unterstützt die europäische Einigungsidee. Bereits während der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft setzte sich Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB nachhaltig für die Fortführung des Verfassungsprozesses innerhalb der Europäischen Union ein und stellte somit erfolgreich die Weichen für das in Lissabon unterzeichnete Vertragswerk. Ich rechne mit einer breiten Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion zum Vertrag von Lissabon und werde ihm auch selbst zustimmen.

Bezüglich Ihrer Frage zur "Scientology-Organisation" (SO) möchte ich Sie auf mein ausführliches Antwortschreiben vom 23.1.2008 verweisen. Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass bei der "Scientology-Organisation" (SO) Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestehen. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden gegeben. Eine entsprechende Feststellung traf die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) bereits im Juni 1997. Gemäß § 3 Abs.1 VereinsG darf ein Verein, wie beispielsweise „Scientology Kirche Berlin e.V.“ aber „erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot).“ Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat in seinem Urteil vom 12. Februar 2008 entschieden, dass Scientology auch künftig durch das Bundesamt für Verfassungsschutz observiert werden darf und damit die Berufung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahre 2004 zurückgewiesen.

Im Hinblick auf Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung keinerlei Organisationsherrschaft über ausländische Nachrichtendienste besitzt. Paragraf 99 des Strafgesetzbuches besagt jedoch, dass wer für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren möglich. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheim gehalten werden, mitteilt oder liefert und wenn er eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung solcher Geheimnisse besonders verpflichtet, oder durch die Tat die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk