Frage an Hartmut Koschyk von Wilfried M. bezüglich Recht
(Bürger- und Menschenrechte, innere Sicherheit, Familienpolitik abseits der lediglich als Geldumverteilung gedachten)
Sehr geerter Herr Koschyk,
ich danke Ihnen für Ihre erste und freundliche Reaktion auf meine Frage zum Thema "harter Wahlkampf".
Ich will mich nun näher erklären.
1. Der Begriff "harter" Wahlkampf war nach meiner Erinnerung verknüft oft mit der Verwendung im Grunde beleidigender Angriffe auf die Persönlichkeit eines Gegners. Derlei hat ja leider gerade auch wieder stattgefunden und traf die Kandidaten Gysi und Lafontaine genau so wie diejenigen, die - aus welchen Gründen auch immer - enttäuscht sind von dem, was die Bundespolitik für sie / für uns in den letzten Jahren bereit hielt. Vielleicht nicht erst seit 1998. Übrigens finde ich auch, daß den Kälbern unrecht geschah: Auf dem Lande aufgewachsen und zwei Jahre ausgerechnet in der Gegend um Deggendorf gern berufstätig gewesen, ist mir nie ein Kalb auf der Suche nach dem Metzger begegnet. Die Kälber meiner Erinnerung suchten ihre Mutter (oder Ersatz) wegen Milch und Schutz, ihre Geschwister wegen Spiel und (m.E. durchweg fairer) Rivalität, die sie manchmal auch an ihrem Vater ausprobierten oder dem, den sie dafür hielten. Wenn nicht alle angebunden waren.
2. Im Unterschied zu der bisherigen Möglichkeit, die Kandidaten anzuschreiben oder sie anzusprechen, bietet diese hier m.E. einige Vorteile: Es geht ruhig zu. Andere können sich auch mitteilen, jeder kann nachlesen, die Kandidaten später auch vielleicht erinnern. Kein Reporter verzerrt das Bild oder illuminiert zum Vor- oder Nachteil der Inszenierung eines Kandidaten.
3. Ich hatte- zugegeben - mit meiner Frage auch angespielt auf das Ausbleiben einer Antwort auf meine ersten Fragen an Sie, auf die noch einzugehen ich Sie hiermit bitte. Denn hart sind sie jedenfalls nicht gemeint.
4. Ich bin mir sicher, dem Herrn Ministerpräsidenten Dr. Stoiber am 18.1.05 ein Schreiben zugesandt zu haben, welches, hätte er es bekommen, tatsächlich wohl eine nicht so leicht zu lösende Aufgabe für Ihn und andere bedeutet hätte.
Es ging darin um offiziell (in einer Broschüre) verbreitete Empfehlungen aus dem Landesjugendamt in München, aus welchen u.a. eine vollständige Ignoranz der Behörde den § 624 (4) ZPO betreffend zwingend herauszulesen ist. Die oberste Fachbehörde empfiehlt, was diese Norm (und § 170 GVG) eigentlich recht streng verbietet. Und es gibt Hinweise dafür, daß Richter und Jugendämter sich daran auch halten, das Verbotene zu tun.
Diese Sache (Pet. beim Landtag recht lange anhängend, weil die Ministerien sich wohl zieren) halte und hielt nicht nur ich für sehr problematisch. Die Sache ist es.
Ihr Parteikollege Dr. jur. Specht, Fachanwalt, im Stadtparlament vertreten, dürfte das wissen, OB- Kandiidat Dr. jur. Hohl vielleicht auch. Nur getan hat sich - obwohl ich also tatsächlich und nachprüfbar geschrieben hatte - NICHTS. Ich hatte freilich an Sie noch nicht geschrieben und hole das nun hiermit nach.
Nun meine vorerst wichtigste Frage:
Werden Sie sich - um jede Stimme kämpfend, wie Sie - für mich sehr glaubwürdig - schreiben - umgehend, kompromißlos und ohne vielleicht unangemessene Rücksichtnahme auf das Ansehen der für diese Sache verantwortlichen Personen dafür einsetzen, daß in Bayern wie in den für Sie neuen und alten Ländern in diesem empfindlichen, ja konstitutiven Punkt der Beziehung des Staates zu seinen Bürgern Rechtsklarheit wieder hergestellt und erhalten wird?
Sie täten dann etwas sehr Wichtiges für die innere Sicherheit von Menschen, womit hier einmal die Gewißheit gemeint ist, vor Übergriffen unter grober Mißachtung des grundgesetzlich verankerten Rechtes auf würdige Sachbehandlung und informationelle Selbstbestimmung sicher sein zu können.
Zugleich täten Sie etwas für deren äußere Sicherheit bzw. für den Frieden von Familien in einer Krise und eine gedeihliche Entwicklung von Kindern.
Schmankerl:
Das kostet den Staat KEIN GELD. Nur Ihren Mut.
Die Sache hat auch Berührungspunkte mit der Problematik von zunehmend ausufernden kostspieligen und noch nicht einmal immer wissenschaftlichen (z.B. Psych-, demnächst Genom- ) "Checkups" von z.B. Einwanderern, Pilotenkandidaten, Eltern und Kindern vor den Familiengerichten, Busfahrern, demnächst vielleicht MdB, denn eigentlich tragen diese ja auch nicht weniger Verantwortung als eine Mutter oder ein Vater...
Oder?
Zuletzt:
Wann haben Sie Zeit für ein persönliches Gespräch?
Sehr geehrter Herr Meißner,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneuten Ausführungen. Ihre Frage bezüglich „WISE“ ist inzwischen beantwortet. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass aufgrund der großen Zahl der Anfragen, die nicht nur über Kandidatenwatch, sondern auch auf anderem Weg an mich herangetragen werden und die zum Teil recht umfangreiche Recherchen erforderlich machen, die Beantwortung manchmal einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Was Ihre Petition an den Bayerischen Landtag angeht, habe ich auf Nachfrage dort die Auskunft erhalten, dass die Stellungnahmen der betroffenen Institutionen angefordert wurden, jedoch derzeit noch nicht vorliegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Petition nach Ende der parlamentarischen Sommerpause im Herbst behandelt wird. Sie können aber sicherlich davon ausgehen, dass Ihre Petition mit aller gebotenen Sorgfalt geprüft und behandelt wird.
Zuletzt bitten Sie um ein persönliches Gespräch. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen meiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in Bayreuth und Pegnitz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Einen Termin hierfür können Sie mit meinem Bayreuther Bürgerbüro unter der Rufnummer 0921/764 300 vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Hartmut Koschyk MdB