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Hartmut Koschyk
CSU
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Hartmut Koschyk von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koschyk,
ich habe drei Fragen.

1. Ist es einem Mitglied der CSU prinzipiell erlaubt, zugleich für eine Tarnorganisation bzw. Abteilung von "Scientology" tätig zu sein oder würde ein Parteiausschlußverfahren drohen?

2. Sind Sie für ein Verbot aller Privatgeheimdienste (wie des OSA mit deutscher Zentrale in München)?

3. Wann darf ich mit Ihren Antworten auf die seit längerem offenen Fragen rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

Mitgliedschaften in Organisationen, die sich gegen unser demokratisches Wertesystem und unseren Rechtsstaat richten, werden von der CSU abgelehnt. Ebenso werden Mitglieder, die die Ordnung und Grundsätze der CSU missachten und gegen ihre politischen Zielsetzungen handeln, nicht geduldet. Einen Antrag auf einen Parteiausschluss können der zuständige Orts-, Kreis-, Bezirksvorstand, der Parteivorstand sowie das Präsidium an das zuständige Bezirksschiedsgericht stellen.

Die CSU setzt sich dafür ein, unser freiheitlich-demokratisches Wertesystem vor verfassungsfeindlichen Aktivitäten nachhaltig zu schützen. Die gesetzgeberischen Möglichkeiten zur Verteidigung unserer Demokratie und der Werteordnung unseres Rechtsstaates sollten auf Landes- und Bundesebene kontinuierlich geprüft werden.

Bereits 2002 hat die Bayerische Staatsregierung im Hinblick auf die Scientology-Organisation einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der auf den Beschlüssen vom 17. Oktober 1995 und 8. August 1996 aufbaut und erweitert. Im Einzelnen werden Opfern und Betroffenen erfahrene Rechtsanwälte benannt, die über zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten gegen die Scientology-Organisation informieren. Die bereits eingeleitete verstärkte Beobachtung durch den Verfassungsschutz wird seitdem auch unter dem Gesichtspunkt der Organisierten Kriminalität fortgesetzt und die Bürger darüber informiert, dass bei jeder Polizeidienststelle Anzeigen gegen die Scientology-Organisation erstattet werden können. In den Städten München, Nürnberg sowie Augsburg stehen zudem spezielle polizeiliche Ansprechpartner zur Verfügung. Ebenso wurde die Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zum Thema Scientology im Freistaat Bayern nochmals durch die jeweils zuständigen Staatsministerien verstärkt. Veröffentlichungen werden im Hinblick auf die Ergebnisse des seit Ende 2002 vorliegenden Gutachtens des Instituts für Therapieforschung "Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology" aktualisiert. Das Gutachten wird von den jeweils zuständigen Ressorts bei Bedarf mit Handlungsanweisungen versehen und allen mit der Scientology-Organisation befassten Behörden, Beratungsstellen und Gremien zur Kenntnis und Berücksichtigung in der Praxis übermittelt. Zugleich wird das Gutachten bei Bedarf in die Fachministerkonferenzen eingebracht und in laufenden Prozessen mit der Scientology-Organisation den Gerichten vorgelegt. Die Bayerische Staatsregierung hat den Bundesinnenminister des Weiteren aufgefordert, alle aus dem Gutachten gebotenen Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehören vor allem die Einleitung eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens, die Intensivierung der Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz und die Veranlassung eines umfassenderen Schutzes der öffentlichen Verwaltung vor Infiltration und Ausforschung durch die Scientology-Organisation.

In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2007 betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier MdB (CDU), ausdrücklich, dass auch die Bundesregierung der Scientology-Organisation in besonderer Weise und dauerhaft Aufmerksamkeit widmet und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alle erforderlichen Maßnahmen ergreift. Dazu gehört insbesondere auch die Möglichkeit nachrichtendienstlicher Beobachtung, die vom Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 11. November 2004 für rechtmäßig erklärt worden ist. Ich teile die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs, dass die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erforderlich und auch angemessen ist. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Aufklärungsmaßnahmen der Bundesregierung ein. In der oben genannten Fragestunde erklärte der Parlamentarische Staatssekretär, dass die Bundesregierung die Auffassung vertritt, dass die Scientology-Organisation keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Die Verfassungsschutzberichte des Bundes dokumentieren zudem, dass die Scientology-Organisation im Widerspruch zur demokratischen Werteordnung unseres Grundgesetzes steht. Schon im Jahre 1996 waren sich Bund und Länder darin einig, dass den Aktivitäten und Praktiken der Scientology-Organisation entschlossen und konsequent mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegengewirkt werden muss. Zu Beginn des Jahres 1997 wurde daher die Interministerielle Arbeitsgruppe zur Scientology-Organisation etabliert, zu der auch einige Bundesländer gehören. Diese Arbeitsgruppe ist das zentrale Instrument der Auseinandersetzung. Die Reaktionen der Öffentlichkeit auf die Aktivitäten der Scientology-Organisation zeigen, dass die kontinuierliche Arbeit erfolgreich ist und die Bundesregierung diese nachhaltige Politik unbedingt fortsetzen sollte. Die Bundesregierung kann dabei auf die Unterstützung der CSU zählen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk