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Hartmut Koschyk
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Frage von Roland B. •

Frage an Hartmut Koschyk von Roland B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koschyk,

kann ich davon ausgehen, dass Sie nach erfolgter Zustimmung zur Erhöhung Ihrer Diäten der Erhöhung der Gehälter der Bundespolizeibeamten in Höhe von 10 % ebenfalls positiv gegenüberstehen?

Mit freundlichen Grüßen
Roland Bäß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bäß,

Die Abgeordnetenentschädigung ist immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Um Vergleichen mit der Entschädigung von Mandatsträgern, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, entgegenzuwirken, erlaube ich mir, ihnen im Folgenden den Kern der Abgeordnetenentschädigung zu verdeutlichen.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 €.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung wird zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Erlauben Sie mir abschließend darauf hinweisen, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 26. November 2007 als erste Regierungschefin seit zwölf Jahren durch ihre Präsenz beim Gewerkschaftstag des Beamtenbundes (dbb) in Berlin ein klares Zeichen gesetzt hat. Die Bundeskanzlerin hat dabei Einkommensverbesserungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Aussicht gestellt und in ihrer Ansprache betont, dass die Regierung gerade den Staatsdienern manches zugemutet habe. Deshalb sei es notwendig, besonders an jene, die sich als „Stabilitätselement“ des Landes erwiesen hätten, „Schritt für Schritt auch Dinge zurückzugeben“.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Koschyk MdB