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Hartmut Koschyk
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Frage von Klaus S. •

Frage an Hartmut Koschyk von Klaus S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Koschyk,

mit Entsetzen habe ich von diesem Artikel Kenntnis erhalten das es in der CSU einen Beschluss gibt Frau Timoschenko für den Friedensnobelpreis vorzuschlagen!

Einer Person die Nuklearwaffen gegen unschuldige Zivilisten einsetzen würde?
Einer Person die eigenhändig Exekutionen durchführen würde?

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Timoschenko-soll-den-Friedensnobelpreis-bekommen-id28389467.html

http://www.huffingtonpost.de/ali-s-rad-/telefonleak-julia-timoshe_b_5023642.html?utm_hp_ref=politik

Da Sie Mitglied im Vorstand des Arbeitskreises Außen- und Sicherheitspolitik der CSU und Abgeordneter des Bundestages für eine Regierungspartei sind, möchte ich Sie höflichst bitten hierzu Stellung zu nehmen!

MfG

K. Schwärzel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schwärzel,

der Außen- und Sicherheitspolitische Arbeitskreis (ASP) der CSU hat auf seiner Landesversammlung im Januar 2014 den Ukraine Konflikt intensiv diskutiert. Bei der heutigen Bewertung der politischen Entwicklungen in der Ukraine, dürfen dabei die damaligen Verhältnisse nicht ausgeblendet werden.

In der Verantwortung des damaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch wurde, neben den Repressionen gegen Demonstranten auf dem Kiewer Freiheitsplatz, eine systematische, politisch motivierte Verfolgung von Oppositionellen durch selektive Rechtsanwendung betrieben. Insbesondere das strafrechtliche Vorgehen gegen Julia Timoschenko erfolgte ohne Einhaltung internationaler Standards für ein faires, transparentes und unabhängiges Gerichtsverfahren.

Die Inhaftierung Julia Timoschenkos entbehrte jeglicher rechtlicher Grundlage, wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits im Juli 2012 festgestellt hatte. Aus damaliger wie auch heutiger Sicht ist ihre Inhaftierung als rein politisch motiviertes Verfahren zu werten. Das Vorgehen gegen Frau Timoschenko und andere Oppositionspolitiker war und ist mit dem europäischen Verständnis von Rechtstaatlichkeit unvereinbar. Für den Außen- und Sicherheitspolitische Arbeitskreis (ASP) der CSU war gerade der Umgang mit Frau Timoschenko ein Prüfstein für die Bereitschaft der ukrainischen Verantwortlichen, international und europäisch geltende rechtsstaatliche und demokratische Maßstäbe zu achten. Der Außen- und Sicherheitspolitische Arbeitskreis (ASP) der CSU forderte deshalb im Januar 2014, dass die Entscheidung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Julia Timoschenko vollzogen werden muss. Darüber hinaus bedurfte Frau Timoschenko zu damaligen Zeitpunkt dringend professioneller medizinischer Versorgung.

Der im Januar 2014 gemachte Vorschlag Frau Timoschenko den Friedensnobelpreis zu verleihen, war als Zeichen der Humanität zur Unterstützung der Forderung nach Haftentlassung sowie der Stärkung der gesamten Freiheitsbewegung in der Ukraine gedacht. Im Lichte der weiteren Entwicklungen bleibt aber festzuhalten, dass Friedensnobelpreise im Ukraine-Konflikt nur dann zu verdienen sind, wenn nachhaltiger Frieden und Zusammenarbeit von allen Beteiligten in der Region erreicht wird. Es gibt Grenzen in Sprache und Denken, die nicht überschritten werden dürfen. Gewaltbilder, Gewaltfantasien liegen weit jenseits dieser Grenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk