Frage an Hartmut Koschyk von Heinz S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Koschyk,
was haben Sie und Ihre Partei bisher konkretes unternommen und was wollen Sie tun, um den ständigen Kaufkraftverlust der Rentner entgegenzuwirken, der in den letzten 10 Jahren ca. 12% betragen hat.
Die Bundesrepublik hat ja offensichtlich genügend Geld, um diesen Verlust zu verhindern, denn bei den Beamtenpensionen ist das ja ohne Diskussionen möglich.
Was tun Sie weiterhin, um die Altersversorgung der Beamten, Abgeordneten und Rentner einander endlich spürbar anzugleichen?
Ich bitte um eine konkrete Antwort mit nachprüfbaren Fakten.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Schörner
Sehr geehrter Herr Schörner,
die Rente folgt den Löhnen und Gehältern. Steigen die Löhne, steigen ein Jahr später auch die Renten. Sinken die Löhne, müssten auch die Renten sinken. Dies haben wir mit der 2009 eingeführten Rentengarantie verhindert. Wegen der eingebrochenen Löhne hätten die Renten in der Krise eigentlich sinken müssen. Dies ist nicht geschehen. Nun müssen die Kosten für die Rentengarantie wieder erwirtschaftet werden, damit wir die junge Generation nicht über Gebühr belasten. Dies geschieht dadurch, dass die Rentensteigerungen geringer ausfallen, als die Lohnentwicklung dies hätte erwarten lassen. Diese Entscheidung trifft nicht die Bundesregierung oder das Parlament. Dazu gibt es eine - allerdings komplizierte - Rentenformel. Sie berücksichtigt das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern. Wir hätten auch die Formel ändern können und den Dämpfungsfaktor verschieben können. Das hätte das Problem in die Zukunft getragen. Ich halte das für falsch.
Das Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht übrigens zahlreiche Leistungsverbesserungen für Rentner vor. So sollen beispielsweise Bezieher von Erwerbsminderungsrenten mit einer spürbaren Erhöhung ihrer Rentenansprüche besser gestellt und ihnen damit eine sichere Versorgung ermöglicht werden. Außerdem soll die betriebliche Altersvorsorge für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver machen. Die Förderung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge wurde bereits ausgebaut. Nach einer Umfrage haben 78 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland schon heute Ansprüche in einer oder beiden zusätzlichen Altersvorsorgesystemen aufgebaut. In jüngster Zeit wurden die Förderinstrumentarien deutlich verbessert: Die Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge bleibt dauerhaft steuer- und sozialabgabenfrei. Damit wird vor allem der Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge durch den Staat unterstützt. Für den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge (sogenannte Riester- Rente) stellt die Staat erhebliche Förderbeträge bereit. Für ab 2008 geborene Kinder erhalten deren Eltern jetzt 300 Euro jährlich als Zuschuss zum Riester- Sparvertrag. Für junge Leute unter 25 Jahre wird bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrages ein einmaliger Startzuschuss von 200 Euro gewährt.
Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten. Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.
Pension des Beamten und Altersversorgung in der freien Wirtschaft lassen sich nur unter Schwierigkeiten miteinander vergleichen. Die deutschen Beamten haben dem Dienstherrn gegenüber eine besondere Dienst- und Treuepflicht. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet, u. a. zur Gewährung einer angemessenen Pension. Erst nach 40 Dienstjahren wird der maximale Anspruch von 71,75 Prozent der letzten Bezüge erreicht. Die Pension ist also nicht von geleisteten Beiträgen abhängig, wie die gesetzliche Rente, sondern richtet sich nach Dienstdauer und letzter Besoldung. Im Vergleich zur Privatwirtschaft sind aber die Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten häufig niedriger als in der freien Wirtschaft. Hinzu kommt, dass Beamte entgeltlichen Nebentätigkeiten nur mit besonderer Genehmigung nachgehen dürfen. Zahlreiche Beamte können daher während ihres Berufslebens weniger Vermögen für die private Altersvorsorge ansparen, als wenn Sie sich für ein Berufsleben in der freien Wirtschaft entschieden hätten. Dies darf bei der Diskussion um die Höhe von Pensionen nicht außer Acht gelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB