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Hartmut Koschyk
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Frage von Wolfram P. •

Frage an Hartmut Koschyk von Wolfram P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Mich interessiert Ihr Abstimmungsverhalten am 28. Februar 2013 zur Frage der Liberalisierung der Wasserversorgung.

Dabei ging es um den Antrag zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM[2011] 897 endg. Ratsdokument 18960/11 hier: Stellungnahme des Dt. Bundestages gemäß Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes i.V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Namentl.

Wie haben Sie abgsetimmt und warum?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Porr,

wenngleich ich eine Privatisierung der Wasserversorgung oder eine Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung ablehne, konnte ich den Anträgen der Opposition in der vorliegenden Form nicht zustimmen. So hatte EU-Kommissar Barnier eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt und betont, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden.

Ich habe eine Erklärung nach § 31 GOBT zu meinem Abstimmungsverhalten zu den Anträgen der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE zu TOP 9.a., 9.b. und ZP 7. abgegeben. Die Erklärung mit der Begründung meines Abstimmungsverhaltens ist auf meiner Homepage www.koschyk.de unter dem Eintrag vom 28.2.2013 öffentlich einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk