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Hartmut Koschyk
CSU
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Frage von Roland B. •

Frage an Hartmut Koschyk von Roland B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Koschyk.

Kinder im Ausland haben gleiche Bürgerrechte und Menschenrechte wie Kinder im Inland.

Dennoch werden einige Kinder mit dt Staatsbürgerschaft im Ausland massiv benachteiligt, wenn es um Beschulung geht.

Warum also übernehmen Bund und Länder nicht die Finanzierung
der Schulkosten für alle Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit weltweit ?

Nachfolgend dazu folgende Ueberlegungen:

Vorgaben in Grundgesetz, Laenderverfassungen und Schulgesetzen.
Stichworte: Schutz von Familie und Kindern, Gebot zur gleichermassen fairen Behandlung aller,
Der Staat IST verpflichtet Familien und Kinder besonders zu schützen und zu fördern ...

Bessere Bildung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor

Auslandsschulen sind wichtig fuer die Aussenwirtschaft, Das Vorhandensein einer Auslandsschule ist ein wichtiger Standortvorteil für Investoren.
So sagte mir der Geschf. der Dt-Mexikanischen Handelskammer CAMEXA.

Verbesserung des Kulturaustausches und Verständigungen mit anderen Gesellschaften,

Fragen zur Verbesserung der Aussenwirtschaft, insbesondere durch Unterstützung
für Mitarbeiter, Vertreter,Berater kleinerer und mittlerer Unternehmen mit zT enormen Exportpotentialen und Märkten, zB in Lateinamerika.

Fuer Ihre Aufmerksamkeit danke ich und freue mich auf Ihre Nachricht.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Roland Becker
Centroamerica.TV
Skype: centroamericatv
Cel.: +506-89515646

San Jose, Costa Rica

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Becker,

Öffentliche Schulen verlangen in Deutschland in der Tat kein Schulgeld. Bis zum Jahre 1958/1959 wurde allerdings für den Besuch eines Gymnasiums noch Schulgeld gezahlt. Danach wurde dieses abgeschafft. Dadurch wurde es für Jeden möglich, den Schulabschluss zu erwerben, der als Voraussetzung für eine akademische Weiterbildung notwendig war und ist. Wer sein Kind in Deutschland auf eine private Schule schickt, muss für diesen Schulbesuch allerdings ein monatliches Schulgeld entrichten. Öffentliche Schulen werden in Deutschland mit staatlichen Mitteln gefördert, was die Voraussetzung dafür ist, dass kein Schulgeld erhoben wird. Alternative wäre, dass Schulgeld erhoben werden muss, um damit das Schulwesen zu finanzieren, so wie es leider in vielen Ländern der Fall ist, an denen auch deutsche Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Auch deutsche Auslandsschulen bringen den größten Teil der Mittel für ihren Betrieb selbst auf. Bedeutendste Quelle für diese Mittel ist natürlich das von den Schulen erhobene Schulgeld.

Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass Deutschland das deutsche Auslandsschulwesen nachhaltig unterstützt. So fördert die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes derzeit mehr als 140 Deutsche Auslandsschulen in 71 Ländern mit 79.000 Schülerinnen und Schülern in personeller und finanzieller Hinsicht. Insgesamt sind zurzeit über 2.000 vermittelte deutsche Lehrkräfte an den geförderten Schulen tätig. Hinzu kommen mehr als 6.800 Ortslehrkräfte. Aus dem Schulfonds des Auswärtigen Amts wurden die vermittelten Lehrkräfte 2011 mit 155,7 Millionen Euro und über den Baufonds des Auswärtigen Amts mit rund sechs Millionen Euro gefördert. Zusätzlich zu den 140 Deutschen Auslandsschulen fördert das Auswärtige Amt aktuell 870 Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz an Schulen der Gastgeberländer weltweit anbieten.

Das Auswärtige Amt hat darüber hinaus unter Federführung von Frau Staatsministerin Cornelia Pieper MdB einen Entwurf für ein neues Auslandsschulgesetz erarbeitet, das das Auslandsschulwesen auf eine gesetzliche Grundlage stellen und die Qualität und Leistung der deutschen Auslandsschulen auf Dauer sichern soll. Bisher werden alle Deutschen Auslandsschulen allein nach dem Zuwendungsrecht gefördert. Ihre Förderung war vom jedes Jahr neu zu beschließenden Haushaltsgesetz abhängig. Eine Schule ist aber kein kurzfristiges Projekt: Eltern und Schüler brauchen die Sicherheit, dass das Angebot einer Schule langfristig stabil bleibt. Die Förderung erfolgt zudem bisher als „Fehlbedarfsfinanzierung“, bei der wirtschaftliches Haushalten und die Bildung von Rücklagen automatisch zu einer Reduzierung der Förderung führen. Es gilt, die Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen und deren Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Dennoch werden die meist in privater Trägerschaft geführten Auslandsschulen aber auch weiterhin Eigenmittel für den Schulbetrieb aufbringen müssen und daher auch ein Schulgeld erheben.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk