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Hartmut Koschyk
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Frage von David B. •

Frage an Hartmut Koschyk von David B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koschyk,

sie sind als Abgeordneter des Bundestages Teil der gesetzgebenden, als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Teil der ausführenden Gewalt und zusätzlich Parteimitglied.

Wie ist diese Tatsache mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung zu vereinbaren? Unterliegen Sie diesbezüglich in Ihrer täglichen Arbeit Interessenkonflikten, und, wenn ja, wie gehen Sie damit um? Unterwerfen Sie Ihre unterschiedlichen Funktionen einer Rangfolge?

Mit freundlichen Grüßen,

David Bystricky

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bystricky,

ich sehe im Hinblick auf die Funktion der Parlamentarischen Staatssekretäre keinen Konflikt zum Grundsatz der Gewaltenteilung. Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Bundesminister, der in der Regel ebenfalls aus den Reihen des Parlaments stammt, von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt. Diese sind zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages, um so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament zu sorgen. Im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre wurde übrigens bestimmt, dass der Parlamentarische Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages sein muss.

Die Politik der Bundesregierung hat einen breiten Rückhalt bei den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag. Dies gilt auch für die Finanzpolitik der Bundesregierung und deren Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB. Am 29.10.2009 hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mich zu einem der beiden Parlamentarischen Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen ernannt. Ich bin im Bundesministerium für die Bereiche Steuerpolitik und Finanzmarktfragen sowie für den gesamten Zollbereich zuständig. Einen Interessenkonflikt zu meinem Abgeordnetenmandat sehe ich nicht. Ein Parlamentarischer Staatssekretär kann übrigens jederzeit entlassen werden oder seine Entlassung verlangen. Sein Amt ist immer abhängig von dem des Bundesministers: Scheidet der Minister aus dem Amt, so scheidet der Parlamentarische Staatssekretär automatisch mit aus - außer der neue Minister bestätigt ihn im Amt.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk