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Hartmut Koschyk
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Frage von Katja M. •

Frage an Hartmut Koschyk von Katja M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Koschyk,

durch die Plattform der Minijobzentrale werden alle rechtlichen Grundlagen für Minijobber klar dargelegt. Das heißt z.B. Gleichbehandlung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf Urlaub, bezahlte Feiertage...usw.

Es ist gut, wenn über eine neue Lohngrenze oder den Mindestlohn verhandelt wird.
Dennoch stellt sich die Frage, warum es keinerlei Überwachung der Gesetze der Minijobber gibt. Die Minijobzentrale teilte mit, das man einen Anwalt nehmen müsste, um seine Rechte einzuklagen. Doch niemand möchte ja seine Arbeit verlieren. Es sollten aus dieser Sicht Grundlagen geschaffen werden.

Minijobber sind ( aus verschiedensten Gründen um Stunden reduziert) genauso gleichwertig zu behandeln, wie ein Vollzeitarbeitnehmer.

In anderen Gesetzesfällen gibt es auch Überwachung der Gesetze und bei Verstößen empfindliche Strafen.

Wie kann man da vorgehen???

MfG
Katja Möller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Möller,

das deutsche Rechtssystem wird unterteilt in Zivilrecht und Strafrecht. Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen. Unter dem Begriff Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) versteht man hingegen die Rechtsnormen, die zwischen nichtstaatlichen Parteien gelten. Der von Ihnen genannten Fall fällt in den Bereich des Zivilrechts. Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist die freie Entscheidung eines Arbeitnehmers, ob er gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber vorgehen will, falls dieser die von Ihnen genannten arbeitsrechtlichen Bestimmungen verletzt. Dies ist auch für Minijobber gültig. Gleiches gilt beispielsweise auch bei einer fristlosen Mietkündigung. Auch in diesem Fall obliegt es nicht dem Staat den Vermieter zu verklagen, sondern der Mieter muss gerichtlich gegen den Vermieter vorgehen, falls er die Mietkündigung als nicht gerechtfertigt ansieht.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk