Frage an Hartmut Koschyk von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Koschyk,
Sie waren in Ihrer Antwort vom 1.11.10 hier gar nicht auf die Frage eingegangen, was denn Ihrer Analyse zufolge die Hauptursache ist für den tiefer werdenden Graben zwischen Gewählten und Wählern ( http://www.abgeordnetenwatch.de/hartmut_koschyk-575-37728--f269149.html#q269149 ).
Würden Sie bitte darauf noch eingehen?
Sie schrieben, an eine Unterwanderung z.B. der Münchner oder der Bayreuther Polizei durch OSA/Scientology nicht zu glauben.
Warum genau sollte hier nicht möglich sein, was den OSA/Scientology- Leuten in Clearwater gelang?
Mit freundlichem Gruß
T. Kruse
Sehr geehrter Herr Kruse,
ich teile nicht die Auffassung, dass zwischen „Wählern“ und „Gewählten“ ein tiefer werdender Graben besteht. Zweifellos ist es aber von größter Bedeutung, dass über die Gründe der politischen Entscheidungen, die zum Wohle der Bevölkerung in unserem getroffen werden, auch verstärkt in den Medien berichtet wird. In Deutschland gibt Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit vor und es besteht folglich keine Einflussnahme der Politik auf die Berichterstattung. Ich selbst lade jedes Jahr zahlreiche Besuchergruppen aus meinen Wahlkreis nach Berlin ein, um Ihnen meine Arbeit im Deutschen Bundestag näher zu bringen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von ihrem Wahlkreisabgeordneten Präsenz vor Ort und stets ein offenes Ohr für die Anregungen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger. Ich komme dem sehr gerne nach, etwa durch das Angebot meiner Bürgersprechstunden in Bayreuth und Pegnitz. Seit 1997 besuchten mich über 900 Bürgerinnen und Bürger in den Sprechstunden.
Im Hinblick auf Ihre Frage, warum ich nicht glaube, dass Scientology Polizeizentralen in München oder Bayreuth infiltrieren oder unterwandern könnte, möchte ich Ihnen antworten, dass ich der festen Überzeugung bin, dass sich unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung bereits am 29. Oktober 1996 bekannt gemacht hat, dass wenn bekannt wird, dass ein Beamter in Beziehung zur Scientology-Organisation steht, zu prüfen ist, ob er in diesem Zusammenhang Dienstpflichten verletzt hat. „Ist dies der Fall, so ist gegen ihn ein Disziplinarverfahren durchzuführen, dass zur Entfernung aus dem Dienst führen kann“, so die Bayerische Staatsregierung. Beziehungen zur Scientology-Organisation sind laut Bayerischer Staatsregierung dabei nicht abhängig von einer formellen Mitgliedschaft, sondern können z.B. auch durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen der Scientology-Organisation, die Arbeit nach den Methoden der Scientology-Organisation oder durch Unterstützung der Scientology-Organisation in anderer Weise zum Ausdruck kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB