Frage an Hartmut Koschyk von Thomas W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Koschyk,
in den letzten Wochen sind unter vielen Anderen zwei Themen in der Presse präsent:
Die desolate Haushaltslage des Bundes, der Länder und Kommunen und auch einige Vorfälle von Gewaltanwendung durch einen heutigen/ehemaligen Erzbischof aus Augsburg.
In meiner letzten Anfrage an Sie hatte ich ganz speziell die laufende Finanzierung und Renten der Erzbischöfe durch den Steuerzahler, unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft, angesprochen.
Gegen eine Finanzierung sozialer und auch kirchlicher Einrichtungen durch den Steuerzahler habe ich im groben nichts einzuwenden, solange diese Mittel den Betroffenen helfen.
Was mich in einem säkularen Staat nach wie vor irritiert, ist die Finanzierung kirchlicher Würdenträger durch den Steuerzahler, und dies völlig unabhängig von der Kirchensteuer.
Dem bayerischen Haushaltsplan von 2009/2010 kann ich z.B. folgende Ausgaben entnehmen:
Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe 772.500 Euro (ein sehr kleiner Posten der staatlichen Zuwendungen an die katholische Kirche (65,6 Millionen gesamt geplant in 2010), aber immerhin rund 110.000 Euro jährliche Rente für jeden der 7 bayerischen Bischöfe, darunter auch Herr Mixa).
Sehen Sie persönlich die konkrete Notwendigkeit diese üppige Finanzierung der Erzbischöfe zu unterbinden und wenn ja, mit welchen Mitteln möchten sie dieses erreichen?
Vielen Dank für ihre Mühe & mit besten Grüßen!
Thomas Wirth
Sehr geehrter Herr Wirth,
die Bundesrepublik Deutschland ist kein laizistischer Staat und die Regelungen zur Kirchenfinanzierung - auch im Hinblick auf die Besoldung der Kirchenvertreter -, die sich seit fast einem Jahrhundert bewährt haben, sollten nicht aufgrund von Verfehlungen Einzelner grundsätzlich in Frage gestellt werden. Das Gehalt von katholischen Bischöfen wird in Bayern nicht aus Kirchensteuern, sondern direkt aus dem Landeshaushalt bezahlt, wobei sich die Höhe der Bischofsgehälter an der Beamtenbesoldung orientiert. Grundlage der Zahlungen sind Verträge aus dem 19. Jahrhundert als im Zuge der Säkularisierung Kirchengüter enteignet wurden. Im Bayerischen Konkordat aus dem Jahre 1924 heißt es dazu im Artikel 10: „Der Staat wird die bischöflichen Stühle mit einer Dotation in Gütern und ständigen Fonds ausstatten ... wobei dem Geldwerte vom Jahre 1817 Rechnung zu tragen ist.“ Das Bayerische Konkordat vom 29. März 1924 stützt sich auf die grundsätzliche Trennung von Kirche und Staat bei Kooperation je nach Fall, wenn sie sich aus Vernunftgründen anbietet. Inhalte des Bayerischen Konkordats finden sich übrigens auch in der Weimarer Reichsverfassung wieder. Das Grundgesetz erklärt wiederum die staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Verfassung als Grundgesetzbestandteil (Artikel 3, 4, 7 und 140 Grundgesetz im Vergleich mit Artikel 136 bis 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung). Persönlich sehe ich keine Notwendigkeit die Regelungen zur Besoldung von Bischöfen, die seit gut einem Jahrhundert Gültigkeit haben, grundsätzlich in Frage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB