Frage an Hartmut Koschyk von Michael P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Koschyk,
wie man heute dem Nordbayrischen Kurier entnehmen konnte, beträgt die künftige Pension des Thüringer Ministerpräsidenten Althaus ca. 12000 Euro pro Monat.
Ferner wurde heute im Rundfunk - Bayern 1 - bekannt gegeben, dass jeder der 622 Bundestagsabgeordneten mindestens ca. 7500 Euro pro Monat plus weiterer Vergünstigungen (kostenlose Nutzungs der Verkehrsmittel 1. Klasse u.a.) aus Steuermitteln erhält.
Sollte nicht auch Ihrer Meinung bei knappen Steuermitteln an eine Deckelung der Abgeordneten- Diäten / Pensionen gearbeitet werden? Wie lange können wir uns bei fehlenden Steuergeldern eine ständige Erhöhung der Anzahl der Bundestagsabgeordneten leisten? Warum wird eine Reduzierung der Bundestagsmandate nicht konsequent verfolgt und durchgesetzt?
Wäre der Bundestag mit 300 Abgeordneten nicht ebenfalls arbeitsfähig?
Es ist doch dem Bürger nicht mehr erklärbar, dass bei knappen Steuermitteln überall gespart werden soll, nur nicht bei der Versorgung der Abgeordneten.
Bitte verstehen Sie mich nicht Falsch. Ich bin wohl dafür, dass Jedermann eine angemessene Vergütung für seine Arbeit erhalten soll.
Mich macht nur wütend, dass meine Rente nach 45 Berufsjahren (überwiegend im mittleren und gehobenen Dienst) ca. 1/8 dessen von Herrn Althaus, bei wesentlich kürzerer Amtszeit, ausmacht.
Diese krassen Versorgungsunterschiede sind m. E. aus dem Lot geraten.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich für eine maßvollere Versorgung der Politiker einsetzen würden, um somit wesentlich an der Beseitigung der Politikverdrossenheit der Bürger beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Pfeiffer
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
das Grundgesetz begründet Ihre Frage nach der Bedeutung der Entschädigung für Abgeordnete. In Artikel 48 Absatz 3 GG steht: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht den Bundestag verpflichtet, über die Diäten selbst zu befinden.
In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschä¬digung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren. Dieser Bezugsrahmen ist übrigens nicht von den Abgeordneten selbst hergestellt worden, sondern von der sog. Kissel-Kommission, die 1993 unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Otto Rudolf Kissel, grundsätzliche Vorschläge für die Abgeordnetenentschädigung vorgelegt hat. In der Kommission waren unter anderem die damaligen Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt sowie Wirtschafts- und Gewerkschaftsrepräsentanten vertreten. Die Besoldungsgruppe B6 entspricht im Übrigen nicht nur den Bezügen eines Richters bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit, sondern in der Bundesverwaltung auch der Position eines Unterabteilungsleiters eines Ministeriums.
Im Hinblick auf Ihre Forderung, die Anzahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verringern, halte ich es nicht für zielführend, die Anzahl der Bundeswahlkreise und damit die Anzahl der Direktmandate zu verringern. Ein direkt gewählter Bundestagsabgeordneter muss in allen Teilen seines Wahlkreises ständig präsent sein, was bei einem geografisch zu großen Wahlkreis kaum möglich wäre. Im Hinblick auf eine Reduzierung der sogenannten Listenmandate halte ich aber eine Überprüfung des gegenwärtigen Wahlverfahrens zu Gunsten einer Stärkung der Direktmandate durchaus für überlegenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk