Frage an Hartmut Koschyk von Birgit L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Koschyk,
im Tagesspiegel vom 23.08.2009 werden Sie zitiert mit der Aussage, dass
Regenbogenkinder nicht nur Diskriminierungen ausgesetzt werden, sondern auch die Partnerschaften ihrer Eltern weniger stabil seien.
Pauschale Äußerungen dieser Art führen dazu, dass auch Regenbogenkinder (möglicherweise) diskriminiert werden. Ein Blick in die Statistik der Scheidungsraten von Verpartnerungen verglichen denen von Ehen zwischen Mann und Frau zeigt, dass Partnerschaften keineswegs weniger stabil sondern im Gegenteil die Trennungsrate geringer ist. Siehe folgenden Artikel in der Welt vom 2. August 2009:
http://www.welt.de/hamburg/article4242495/Gleichgeschlechtliche-Ehen-halten-laenger.html
Auch ist mir aus meinem persönlichen Umfeld keine größere Trennungsrate homosexueller Paare bekannt. Aber erst Recht wenn Kinder da sind, hat sich noch kein mir bekanntes homosexuelles Paar getrennt, dagegen mehrere mir bekannte verschiedengeschlechtliche Paare!
Wir sind ein verpartnertes Frauenpaar mit 2 Kindern wehren uns dagegen, dass öffentlich derartige Urteile über homosexuelle Eltern (!) verbreitet werden. Solange dies der Fall ist, werden weder wir noch unsere Kinder ohne Diskriminierung leben können.
Im Übrigen möchte ich gern wissen, mit welcher Begründung ein verheiratetes Paar (Mann und Frau) ohne Kinder nach dem von Ihrer Partei weiterhin vertretenen Standpunkt von den Steuervorteilen des Ehegattensplitting profitierten kann während wir, zwei verpartnerte Frauen mit 2 leiblichen Kindern, das nicht können. Ist Familie nicht da, wo Kinder sind? In meinen Augen ist diese Regelung eine eklatante Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
Hierzu hätte ich gern Ihre Stellungnahme.
Birgit Liebscher
Sehr geehrte Frau Liebscher,
Im Hinblick auf die von Ihnen zitierte Äußerung im Tagesspiegel vom 23.08.2009 zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, möchte ich klarstellen, dass ich die Entscheidungen von Menschen, in vielfältigen Formen des Zusammenlebens ihren Lebensentwurf zu verwirklichen, respektiere. Dies gilt für die Ehe und für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frauen und Männern ebenso wie für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Ehe und Familie haben allerdings einen besonderen Rang, der auch in dem besonderen Schutz von Ehe und Familie durch unser Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Die verfassungsrechtliche Wertentscheidung unseres Grundgesetzes erlegt dem Gesetzgeber damit einen besonderen Schutz für die Ehe auf. Diese besondere verfassungsrechtliche Stellung der Ehe halte ich für geboten. Aus diesem Grund lehnt die CSU auch die vollständige rechtliche Geleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe und beispielsweise auch ein entsprechendes Adoptionsrecht ab. Eine vollständige Gleichstellung würde letztlich die herausgehobene verfassungsrechtliche Stellung der Ehe, wie sie unsere Verfassungsväter und -mütter im Blick hatten, im Ergebnis unterlaufen. Damit würde unter gesellschaftspolitischen Aspekten der besondere Wert der Ehe relativiert. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass in Bayern aufgrund eines zum 1. August 2009 in Kraft getretenen Gesetzes eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr wie bisher beim Notar, sondern bei den Standesämtern abgeschlossen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB