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Hartmut Koschyk
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Frage von Christian S. •

Frage an Hartmut Koschyk von Christian S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Koschyk,

zwei kurze und knappe Fragen haette ich an Sie:

Wie stehen sie zu Frau von der Leyens "Zugangserschwerungsgesetz"?

Was halten Sie persoenlichen von der Piratenpartei?

Vielen Dank schonmal fuer Ihre Antworten.
Mit herzlichen Gruessen,

Christian Schick

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schick,

am 27 September 2009 sind die Bürgerinnen und Bürger bei der Bundestagswahl dazu aufgerufen, für die kommenden vier Jahre einem Kandidaten und einer Partei mit Ihrer Erst- und Zweitstimme ihr Vertrauen zu schenken. Dabei werden die kommenden vier Jahre für Deutschland wegweisende Jahre in die Zukunft sein. Gerade im Hinblick auf die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise müssen die notwendigen Weichen gestellt werden, um entschlossen die wirtschaftliche, demografische und soziale Zukunft Deutschland sicher zu stellen.

Im Wahlprogramm der „Piratenpartei“ sind Begriffe wie "Altersvorsorge“, „Familien“, „Finanzmarkt / Finanzmärkte“, „Kinder“, „Klimaschutz“, „Krise“, „Kündigungsschutz“, „Landwirtschaft“, „Sozialstaat“, „Städte“, „Steuern / Steuerpolitik“ kein einziges Mal erwähnt. Der Bürger sollte sich daher zu Recht fragen, ob eine Partei, die beispielsweise Arbeits- Sozial- Umwelt- oder auch Familienpolitik ausklammert, als Partei im Bundestag nicht fehl am Platze ist.

Darüber hinaus sind sich CDU und CSU der großen Bedeutung des Datenschutzes in unserem Land bewusst. Die Unionsparteien stehen uneingeschränkt zum Recht auf freie Meinungsäußerungen und Äußerungen man würde im Internet beispielsweise mit dem Zugangserschwerungsgesetz einer Zensur Vorschub leisten, entbehren jeglicher Grundlage. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) zielt darauf ab, den Zugang von Deutschland aus auf kinderpornographische Seiten zu erschweren. Dazu wird eine gesetzliche Verpflichtung der Zugangsvermittler zur Sperrung gelisteter kinderpornographischer Webseiten sowie zur Umleitung auf eine Stoppmeldung geregelt. Zu diesem Zweck stellt das Bundeskriminalamt den betroffenen Anbietern im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten zur Verfügung. Das BKA ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums und arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag, der im Grundgesetz und im „BKA-Gesetz“ beschrieben ist. Die Sorge, dass das Bundeskriminalamt den Inhalt von Internetseiten fälschlicherweise als Kinderpornographie einstuft, kann ich nicht teilen.

Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent. Sperrungen werden seit vielen Jahren in Ländern wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, oder der Schweiz durchgeführt. Erfahrungen in diesen Staaten zeigen, dass täglich zehntausende von Zugriffen auf kinderpornographische Angebote verhindert werden können. Ich bin überzeugt, dass mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, der massiven Verbreitung solcher menschenverachtender Inhalte entgegengewirkt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB