Frage an Hartmut Koschyk von Melanie L. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Koschyk,
als alleinerziehende Mutter dreier Kinder bemühe ich mich nicht nur, zwei begabte Kinder (beide Gymnasium) und ein legasthenes Kind optimal zu fördern, sondern ich möchte auch durch eine eigene berufliche Erstausbildung in Form eines Fernstudiums (bisheriger Durchschnitt nach vier Prüfungen: 1,5) erreichen, dass meine Kinder nicht länger in Armut von HartzIV leben müssen.
Leider wird das Engagement für meine Kinder und auch meine Bemühungen um eine berufliche Zukunft von der zuständigen Arge nicht als sinnvolle Investition anerkannt, sondern als zu beseitigendes Beschäftigungshemmnis gesehen. Ziel sei nicht die mittelfristige Überwindung meiner "Arbeitslosigkeit", sondern ein anrechenbarer Zuverdienst, selbst wenn er Förderung der Kinder und zügige Beendigung des Studiums behindert bzw. hinauszögert.
Ist es nicht schon schlimm genug, dass meine Kinder ihr bisheriges Leben in Armut verbringen mussten? Sollten die Vertreter einer sozialen Gesellschaft nicht alles dazutun, dass ein Elternteil, der seine Kinder und sich selbst aus dieser Situation befreien will, das schnell schafft und nicht auch noch dabei behindert wird?
Ich möchte von Ihnen wissen, ob diese Haltung von einer Koalition aus CDU/CSU und FDP im Falle eines Wahlsieges unterstützt wird bzw. sich vielleicht sogar noch weiter verschärft?
Mit freundlichen Grüßen
M. Ludwig
Sehr geehrte Frau Ludwig.
vorweg möchte ich Ihnen sagen, dass ich Ihr großes Bemühen um die bestmögliche Bildung Ihrer Kinder und um eine weitere Qualifikation für Sie selbst sehr begrüße. Es ist immer sehr schwierig individuelle Einzelfälle zu beurteilen, daher möchte ich an dieser Stelle Ihnen erläutern warum der Gesetzgeber in der Regel nicht vorgesehen hat, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gezahlt werden, wenn eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung absolviert wird.
Grundsätzlich ist die Rechtfertigung für den Einsatz öffentlicher Mittel an den Grundsatz des "Förderns und Forderns" geknüpft. Diese Regelung verpflichtet den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Hilfebedürftigkeit zügig zu beenden und soweit wie möglich zu beseitigen. Insbesondere soll er seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss folglich eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit übernehmen, wenn eine vorrangig anzustehende Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist. Er muss eine zumutbare Beschäftigung auf dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor annehmen oder seine Arbeitskraft bei im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten einsetzen, bei denen er zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Mehraufwandsentschädigung erhält.
Das Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist die rasche (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt. Für die Unterstützung von Studierenden (auch mit Kindern) bietet das Bafög Möglichkeiten, ob dies für Sie in Frage kommt, lässt sich ohne genauere Kenntnis Ihrer Lebensumstände leider nicht sagen.
Mit freundliche Grüßen
Hartmut Koschyk MdB