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Hartmut Koschyk
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Frage von Uwe K. •

Frage an Hartmut Koschyk von Uwe K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Koschyk,

die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten von den jeweiligen Zusatzversorgungskassen zu ihrer DRV-Rente eine Zusatzrente. Warum muß der Arbeitnehmer eigentlich einen gewissen Beitragsanteil, den er selbst aufbringen muß, während der Arbeitsphase versteuern, um dann, wenn er Rentenbezieher ist, diese 2/3 selbst finanzierte Zusatzversorgung nochmals der voll in die Rentenbesteuerung einbringen? Das ist meiner Meinung nach Doppelbesteuerung und das sollte meines Wissens doch nicht sein!

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Krumpholz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krumpholz,

infolge des Übergangs zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 unterliegen ab 2005 Alterseinkünfte zu 50 Prozent der Besteuerung. Dies gilt für alle Bestandsrenten sowie für in diesem Jahr erstmals gezahlte Renten. Der steuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 6. März 2002 den Gesetzgeber verpflichtet, die seinerzeit gleichheitswidrige Besteuerung der Pensionen einerseits und die Besteuerung der Renten andererseits verfassungskonform auszugestalten. Steuersystematisch und ökonomisch ist die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften der richtige Ansatz, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Nach einem Übergangszeitraum werden alle Alterseinkünfte in steuerlich gleicher Weise belastet. In der Erwerbsphase sinkt die Steuerbelastung aufgrund der Steuerfreistellung der Beiträge. Damit werden finanzielle Spielräume geschaffen für eine zusätzliche private Vorsorge. Die Besteuerung setzt erst in der Auszahlungsphase ein und ist wegen der geringeren Progression im Regelfall niedriger als in der Ansparphase. Damit stärkt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung die Altersvorsorge und ist das sachgerechte Besteuerungsprinzip, um einen Beitrag zur Bewältigung der demographischen Herausforderungen zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB