Was geschieht im Landtag nach einer Abstimmung?
Guten Tag, ich habe mich zu den Ergebnissen der Abstimmung "Keine Neuregelung der Altersgrenze für Feuerwehrbeamt:innen" informiert. Wie geht es in so einem fall nun weiter? Bedeutet dass jetzt dass die Altersgrenze angehoben wird?
Hallo Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich Ihnen gern wie folgt beantworte:
Die SPD Landtagsfraktion hat zu dem Thema bereits Ende des vergangenen Jahres noch vor Einbringung eines Gesetzentwurfs durch die Landesregierung einen Antrag zur direkten Abstimmung in den Landtag eingebracht, in dem die damals bereits bekannt gewordenen Erwägungen zur Neuregelung der Altersgrenze abgelehnt und die Landesregierung dazu aufgefordert hatten, von solchen Planungen Abstand zu nehmen. Dieser wurde seitens der schwarz-grünen Regierungsfraktionen abgelehnt.
Die Landesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur Heraufsetzung der Altersgrenze auf 61 bzw. 62 Jahre dann im Frühjahr 2024 in den Landtag eingebracht. Derzeit wird er federführend im Innenausschuss beraten. Es fand eine Anhörung im Ausschuss statt, die im Hinblick auf den Gesetzentwurf überwiegend kritisch ausgefallen ist. Es ist insofern derzeit noch nicht ganz klar, ob der Entwurf in seiner Ursprungsfassung zur zweiten und abschließenden Lesung in den Landtag eingebracht wird. Ein möglicher Termin für die zweite Lesung könnte im Juli liegen, aber auch das ist noch nicht ganz klar. Unsere Fraktion wird den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung weiterhin strikt ablehnen und wir behalten uns vor, hier auch noch mal einen Entschließungsantrag in den Landtag einzubringen, in dem wir unsere Position noch einmal verdeutlichen. Wenn die Koalition aus CDU und Grünen den Gesetzentwurf in der zweiten Lesung in seiner derzeitigen Form unverändert beschließt, dann würde er so in Kraft treten und die Altersgrenze würde heraufgesetzt.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Hartmut Ganzke MdL