Frage an Harry Glawe von Maria S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Minister Glawe,
die Ausschüsse des Bundesrats tagten gestern erneut zum Masernschutzgesetz, das am 14.11.2019 vom Bundestag beschlossen wurde.
Die Ausschussempfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses, in dem Sie Mitglied sind, und dem Kulturausschuss differieren insofern, als dass der Kulturausschuss empfiehlt, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen und das Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes um ein Jahr, also auf den 1. März 2021 bzw. 31. März 2022 zu verschieben, der Gesundheitsausschuss jedoch offenbar einen Vermittlungsausschuss für nicht notwendig erachtet. (1)
Der Bundesrat wird am 20. Dezember 2019 über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Fragen hierzu:
1. Haben Sie der nicht-öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses beigewohnt? Wenn ja, sind Sie persönlich mit der empfohlenen Nicht-Einberufung des Vermittlungsausschusses einverstanden?
2. Denken Sie, dass es tatsächlich in der Kürze der Zeit, quasi in gut zwei Monaten, möglich sein wird, die Umsetzbarkeit der Masern-Impfpflicht zu etablieren? Der Kulturausschuss bezweifelt dies.
3. Haben Sie als Gesundheitsminister in Mecklenburg-Vorpommern bereits Anweisungen zur Umsetzbarkeit der Impfpflicht von der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für Gesundheit erhalten?
4. Wie soll die konkrete Impfnachweis-Kontrolle in MVP erfolgen, siehe hierzu auch die Anfrage (2) an Ihr Ministerium.
5. Offenbar gibt es in den aktuellen Ausschussempfehlungen keine Bedenken mehr bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wie es noch in den Drucksachen 358/1/19 und 358/19(B) der Fall war. Warum nicht? Im vom Bundestag beschlossenen Masernschutzgesetz hat sich diesbezüglich nichts verändert.
Vielen Dank für die konkrete Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
(1) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/629-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
(2) https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-der-masern-impfpflicht-15/