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Harald Weyel
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Frage von Dr. Arnd T. . •

Frage an Harald Weyel von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

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Antwort von
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A) Die Kriterien der Relevanz sollten angewandt werden (und die team- oder einzelärztliche Entscheidung vor juristischer Pauschalregelung stehen), werter Herr Dr. May.

B) Wie kurzfristig Kapazitäten rauf- oder runtergefahren bzw. manipulativ dargestellt werden, haben nicht nur diverse Vor-„Corona-Krise(n)“ bzw. die offiziösen wie auch regierungsamtlichen Darstellungen, Forderungen und konkreten Handlungen im aktuellen Gesamtverlauf gezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Wy

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