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Frage von Hans E. •

Frage an Harald von Herget von Hans E. bezüglich Familie

Nachtrennungsfamilien werden heute noch immer in das Korsett "einer betreut, einer bezahlt" gepresst. Werden Sie den notwendigen Wandel hin zu "beide betreuen, beide bezahlen" in Angriff nehmen?

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Antwort von
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Ja, wenn ich in den Bundestag gewählt werde, werde ich daran mitwirken, dass im Interesse der Kinder von getrennten Eltern schnellstmöglich das Familienrecht mit der von Ihnen genannten Zielsetzung modernisiert wird. Es ist der Grundsatz der Gleichberechtigung in der Erziehung nach Trennung gesetzlich zu verankern. Dies fordert als Standard bereits die einstimmige Europaratsresolution 2079/15. Kinder sollen nicht mehr gerichtlicher Streitgegenstand sein, weil dies dem Wohl der Kinder schadet. Das momentane Antragsmodell bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht ist zu ersetzen durch die Regel: Beide Nachtrennungs-Eltern erziehen ihre Kinder hälftig, es sei denn sie vereinbaren etwas anderes. Dies belässt die Entscheidung in der Familie, erhöht Verhandlungsdruck was gerechtfertigt ist, weil Eltern Eltern bleiben; verlangt zwar mehr Mediation, entlastet aber unsere Gerichte. Vor allem wirkt sich die Erfahrung erzielter Einigung der Eltern auf Augenhöhe positiv auf die Beziehungs- und Konfliktfähigkeit der betroffenen Kinder aus.
Das Thema ist für unsere Gesellschaft bedeutend. Sie sollten diese Frage allen Kandidaten stellen. Eine Gesamtauswertung ist von großem Interesse.

Beste Grüße

Harald von Herget