Frage an Harald Terpe von Ulrich G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Terpe,
heute möchte ich Sie mit ein paar Fragen konfrontieren, die mir schon lange unter den Fingernägeln brennen:
1.: Warum verhält sich die Bundesregierung bei der Frage der Unterstützung der Werften in Rostock und Wismar, wo es um tausende Arbeitsplätze geht, so passiv? Bei Opel war sie viel aktiver! Liegt es vielleicht daran, dass die Werften ja nur in M-V liegen? Werftarbeiter sind auch Bürger, Wähler und Menschen der BRD!
2.: Warum haben sich die Regierungen seit Gründung der BRD davor gescheut, das Grundgesetz doch mal zur Volksabstimmung vorzulegen, damit endlich von einer " richtigen " Verfassung gesprochen werden kann? Ich habe in der Schule gelernt, das eine Verfassung nur durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt werden kann. Liege ich, was ich damals gelehrt bekommen habe, etwa falsch? Es wird zwar immer von einer Verfassung gesprochen, aber die gibt es ja eigentlich gar nicht.
3.: Haben es bestimmte Abgeordnete so nötig, das sie noch Nebeneinkünfte beziehen müssen? In meinen Augen sind die Diäten doch eigentlich mehr als ausreichend! Jeder normale Büger würde sich freuen, aber nur einmal dieses Monatssolär auf seinen Konto zu haben. Aber das Gegenteil ist der Fall, man schröpft den Bürger wo es nur geht. Und ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht.Und dann äußert auch noch unser werter Bundespräsident, dass die Spritpreise eigentlich noch ein bißchen höher sein könnten. In welcher Welt lebt er eigentlich? Er wird doch auch eigentlich nur vom Steuerzahler bezahlt. Oder?
4.: Braucht dieser Staat wirklich noch eine unabhängige Beauftragte (Frau Bergmann,SPD)? Schwarz/Gelb haben doch schon eine unnütze Reihe von Posten (Staatssekretäre etc.) in die Welt gebracht. Aber auf ein paar Hunderttausend kommt es anscheinend nicht darauf an? War nicht einmal die Rede von Bürokratieabbau? Aber das ist ja lange her, war außerdem vor der Wahl!
Sehr geehrter Herr Grimm,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Bei Fragen an die Bundesregierung oder die Regierungsparteien bin ich allerdings der falsche Ansprechpartner.
1) Natürlich fällt auf, dass das Engagement der Bundesregierung im Falle von Opel zumindest öffentlich wahrnehmbarer war als beispielsweise im Falle der Werften. Aber auch hier wurden letztlich Bürgschaften durch den Bund übernommen.
Aus meiner Sicht darf dabei keine Rolle spielen, ob und wie viele Wählerinnen und Wähler jeweils betroffen sind. Es muss vielmehr im Einzelfall geprüft werden, ob die betreffenden Unternehmen unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind und ob es eine unternehmerische Perspektive gibt. Im Falle des deutschen Schiffbaus ist absehbar, dass ein erheblicher Strukturwandel bevorsteht. Kürzlich hat der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages sich mit dieser Frage befasst. Es wurde deutlich, dass die Zukunft des Schiffbaus in Deutschland vor allem im Bau von Spezialschiffen liegt - etwa im Zusammenhang mit der Ofshore-Nutzung der Windkraft.
2) Wir hätten uns seinerzeit auch eine Volksabstimmung über die Verfassung gewünscht. Die damalige Bundesregierung hatte sich jedoch für ein anderes Verfahren entschieden. Dass seinerzeit keine Volksabstimmung gemacht wurde, nimmt dem Grundgesetz jedoch anders als sie behaupten nicht die Legitimität. Denn der Deutsche Bundestag als gewähltes parlamentarisches Gremium hat der damaligen Grundgesetzänderung mit großer Mehrheit zugestimmt. Gleichwohl wollen wir in Zukunft auch auf Bundesebene eine Aufwertung von plebiszitären Elementen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, über grundlegende Fragen abzustimmen.
3) Ich selbst beziehe keine Nebeneinkünfte. Ich kann mir auch schwer vorstellen, wie es manche Abgeordnete schaffen, neben ihrer Abgeordnetenarbeit noch weiteren umfangreichen Tätigkeiten beispielsweise als Anwalt nachzugehen. Allerdings gibt es verschiedene Arten von Nebeneinkünften wie etwa auch durch Vorträge, Bücher & Aufsätze etc. Egal, wie diese Nebeneinkünfte im Einzelnen zu bewerten sind, haben die Wählerinnen und Wähler ein Anrecht darauf, dass derartige Einkünfte offen gelegt werden. Dann werden beispielsweise auch Interessenkonflikte sichtbar und die Wählerinnen und Wähler können sich ein Urteil darüber bilden.
4) Ob Beauftragte jeweils nötig sind oder lediglich der Versorgung von Personen dienen, muss man im Einzelfall entscheiden. Aus meiner Sicht sind etwa der Datenschutzbeauftragte, der Patientenbeauftragte, die Drogenbeauftragte sowie der Behindertenbeauftragte wichtige Ämter, um bestimmte Themen zu vertreten und Anliegen durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Harald Terpe