Frage an Harald Leibrecht von Roland H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Leibrecht,
wie schon von H. Gula im Forum von "Kandidatenwatch" veröffentlicht stellt die Position der Kandidaten der Parteien in Bezug auf die den Luftsport betreffenden Themen auch für mich ein wesentliches Entscheidungskriterium dar. Daher interessiert mich, welche Positionen Sie bezüglich der von H. Gula an Sie bereits gestellten Fragen vertreten. Ich möchte an dieser Stelle nicht alles wiederholen, sondern drücke es diplomatisch aus: der Unmut der Luftsportler über diverse Gesetze und Verordnungen der letzten Jahre in diesem Land ist gelinde gesagt "groß"! Hier wurde und wird weit über das Ziel hinaus geregelt, zum Teil mit offensichtlich fehlendem Sachverstand kombiniert mit blindem Aktionismus.
Anders ist es für mich nicht mehr erklärbar, daß inzwischen die Rahmenbedingungen für uns Luftsportler derart restriktiv sind, daß vergleichbare Regelungen für Autofahrer wohl schnell in gewalttätigen Massenprotesten münden würden! Übertriebene Gesundheitschecks mit hohen Kosten, Sicherheitsüberprüfungen mit zweifelhafter Rechtsgrundlage, Flugverbote als Kollektivstrafen, undifferenzierte Gleichstellung von kommerzieller Luftfahrt und Luftsport sind nur die gravierendsten Punkte einer langen Liste von Problemen, die bei vielen meiner Fliegerkameraden zu einer zunehmenden Politikverdrossenheit und Resignation geführt hat.
Daher würde ich es begrüßen, wenn Sie an dieser Stelle offen Position zu diesen Themenkreisen beziehen würden!
Mit freundlichen Grüßen
Roland Henz
Sehr geehrter Herr Henz,
die FDP setzt bei der inneren Sicherheit auf eine konsequente Anwendung und Ausschöpfung des geltenden Rechts und auf eine gute personelle, finanzielle und sachliche Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Die FDP lehnt es ab, ganze Bevölkerungs- und Berufsgruppen unter Terrorismusverdacht zu stellen. Auch ist sie gegen jede Form von Gesetzesaktionismus, der die Realität schnell aus dem Blick geraten lässt.
In diesem Sinne hat die FDP-Bundestagsfraktion dem Luftsicherheitsgesetz im Deutschen Bundestag nicht zugestimmt. Neben schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken be-stehen auch Bedenken gegen die im § 7 Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Sicherheitsüberprüfung. Diese ist kein geeignetes Instrument, um terroristischen Anschlägen entgegenzuwirken. Mit ihr verbindet sich ein erheblicher bürokratischer Aufwand, dem kein tatsächlicher Sicherheitszugewinn gegenübersteht. Hinzu kommen erhebliche rechtsstaatliche Mängel. Das fängt damit an, dass bis zum heutigen Tage keine Durchführungsverordnung vorliegt und das Bundesinnenministerium der FDP auch auf Nachfrage keinen verbindlichen Termin benennen konnte, bis zu dem eine Durchführungsverordnung vorliegen wird. Die FDP hat wiederholt gefordert, die Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zum Vorliegen einer solchen Durchführungsverordnung auszusetzen. Des Weiteren hat die FDP den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern gebeten, die gegenwärtige Verwaltungspraxis zu überprüfen, wonach die Luftfahrterlaubnis teilweise allein wegen eines fehlenden Überprüfungsantrages widerrufen wird. Unseres Erachtens ist es nicht gerechtfertigt, allein aus einem fehlenden Antrag auf eine mögliche Unzuverlässigkeit des Betroffenen zu schließen. Im Falle ihrer Regierungsbeteiligung wird sich die FDP dafür einsetzen, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Verbänden pragmatische und vernünftige Alternativen zur Sicherheitsüberprüfung in der jetzigen Form zu entwickeln.
Mit Sorge beobachten wir auch, dass die neue Richtlinie für die Gesundheitsprüfung offenbar zu erheblichen flugmedizinischen und bürokratischen Hürden führt. Für private Flugzeugführer sind die neuen Tauglichkeitsanforderungen eingeführt worden, obwohl hierzu europarechtlich keine Veranlassung bestand. Die bisher gesammelten Erfahrungen machen eine Korrektur der Tauglichkeitsregelungen erforderlich. Sowohl die Eigenverantwortung der Lizenzinhaber als auch die Entscheidungskompetenzen der Flieger- und Hausärzte müssen gestärkt werden. Das Verwaltungsverfahren muss insgesamt vereinfacht und kostengünstiger ausgestaltet werden. Die FDP wird die Änderungsverordnung, die gegenwärtig vorbereitet wird, sehr sorgfältig prüfen. Hierzu zählen auch die von Ihnen angesprochenen Belange des Datenschutzes. Ihre Hinweise werden wir in unsere Überlegungen einbeziehen.
Für Ihr Interesse an unserer Arbeit danke ich Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Harald Leibrecht