Frage an Harald Leibrecht von René S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie haben heute für das Leistungsschutzrecht gestimmt. Außer, dass sich nun die Abmahnanwälte wieder freuen, eine neue Einnahmequelle erschliessen zu können, kann ich im LSR keinen Sinn erkennen.
Bitte erläutern Sie mir deshalb den erhofften Gewinn für die Bürger und wieder die Frage, ob sie aus Gründen des Fraktionszwanges oder aus Gewissensgründen so abgestimmt haben.
Vielen Dank,
René Schmalian
Sehr geehrter Herr Schmalian,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Leistungsschutzrecht. Gerne erläutere ich Ihnen meinen Standpunkt dazu.
Das Leistungsschutzrecht schützt Investitionen, die für die Publikation eines Werkes erforderlich sind. Die Leistung der Presseverlage besteht darin, dass sie die Werke des Urhebers vertreiben, in dem z.B. Werbung und Verkauf für ihn organisieren. Bei Kunst, Musik und Literatur gibt es einen solchen Schutz bereits und durch das Gesetz wird dieser künftig auch für Presseerzeugnisse gelten.
Die FDP-Fraktion hat durch eine Änderung des Gesetzentwurfes dafür gesorgt, dass die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen nicht beeinträchtigt wird. Die Verlinkung von Presseerzeugnissen und die Beschreibung mit einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten bleibt weiterhin möglich.
Presseverlage profitieren dann nicht mehr von den Suchmaschinen und Aggregatoren, wenn die Inhalte der Verlage so umfassend übernommen werden, dass sich ein Besuch der Verlagsseiten erübrigt. Durch das neue Gesetz können Presseverlage eine gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte untersagen, soweit diese über einzelne Wörter oder kleinste Ausschnitte hinaus gehen. Nutzer, Verbraucher und Blogger sind nicht Anspruchsgegner des Leitungsschutzrechts. Die Nutzung von sozialen Netzwerken ist ebenfalls nicht davon betroffen. Eine Abmahnwelle ist nicht zu erwarten, da der Kreis der möglichen Anspruchsgegner klar umrissen ist.
Ich habe für das Leistungsschutzrecht gestimmt, da es meiner Meinung nach einen vernünftigen Ausgleich zwischen der Informationsfreiheit im Netz und dem Schutz publizistischer Leistungen bietet.
Mit freundlichen Grüßen,
Harald Leibrecht