Frage an Harald Giebels von Michele F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat erklärt, dass jüngeren Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mehr Urlaub zusteht. Die Altersstaffel in den Tarifverträgen, die Urlaubstage von 26 für unter 30-jährige sowie 29 Tage für unter 40-jährige und 30 Tage ab 40 Jahren vorsieht, verstößt - so das Bundesarbeitsgericht - gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und ist deswegen unwirksam.
Als Beamter in der Landesfinanzverwaltung würde mich Ihre Position zu einer dem Urteil entsprechenden Anpassung der Urlaubstage interessieren.
Mit freundlichen Grüßen aus der Gartenstadt
Guten Tag,
in dem von Ihnen angesprochenen Urteil (BAG, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10) stellte das BAG fest, dass ein geringerer Urlaubsanspruch für jüngere Mitarbeiter gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, und dass jüngeren Arbeitnehmern der gleiche Urlaubsanspruch zusteht, wie älteren Mitarbeitern. Durch das BAG-Urteil ist der Gesetzgeber somit aufgefordert, den Urlaubsanspruch für jüngere und ältere Arbeitnehmer einheitlich zu regeln. Zu der Frage, wie viele Urlaubstage solch ein einheitlicher Urlaubsanspruch zukünftig umfassen sollte, hat sich das BAG hingegen nicht geäußert. Da die Entscheidung erst nach der Auflösung des Landtags von Nordrhein-Westfalen ergangen ist, konnte dazu naturgemäß keine Meinungsbildung innerhalb der Fraktionen mehr erfolgen. Ich darf Ihnen jedoch versichern, dass wir diese Thematik bei Übernahme der Regierungsverantwortung im Rahmen einer Großen Dienstrechtsreform aufgreifen und uns - gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften - um eine für alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes angemessene Urlaubsregelung bemühen werden.
Viele Grüße
H. Giebels