Hansjörg Durz
Hansjörg Durz
CSU
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Frage von Andreas M. •

Frage an Hansjörg Durz von Andreas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Durz,

heute fand im Maximilianeum eine öffentliche Expertenanhörung zum Thema Impfpflicht vor dem Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags statt.

Sowohl die CSU-Fraktion [1] als auch die Fraktion der Freien Wähler [2] halten demnach eine Impfpflicht, wie sie der Entwurf des Masernschutzgesetzes von Hr. Spahn vorsieht, für den falschen Weg.

Warum setzt sich die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin über sämtliche Expertenmeinungen hinweg?

Und wie stehen Sie persönlich zu dem Entwurf? Wären Sie dafür, sollte das Gesetz nicht zurückgezogen oder in wesentlichen Bestandteilen (=Pflichtanteil) verändert werden, den Fraktionszwang aufzuheben und für namentliche Abstimmung zu plädieren?

Falls Sie sich über das wichtige Thema eine eigene Meinung bilden möchten, würde ich Ihnen die Veranstaltung am 12. Oktober 2019 in Berlin, besetzt mit hochkarätigen Experten wie dem STIKO-Vorsitzenden Prof. Dr. Mertens, ans Herz legen. [3]

Vielen Dank für Ihr offenes Ohr.

Mit freundlichen Grüßen

A. M.

[1] https://www.presseportal.de/pm/53955/4395833
[2] https://fw-landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-details/endersfreie-waehler-masern-impfpflicht-waere-unverhaeltnismaessig/
[3] https://www.impfpflicht-spahn.de/

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Masernschutzgesetzt.

Meine grundlegenden Überzeugungen habe ich auf abgeordnetenwatch.de bereits mehrfach öffentlich dargestellt und zu vielen Thesen Stellung bezogen.
Die öffentliche Expertenanhörung im Maximillianeum habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.
Es besteht jedoch keine Diskrepanz zwischen den Expertenmeinungen und der von Bundesminister Spahn vorgeschlagenen Impfnachweispflicht. Diese wurde von Seiten der Experten einhellig befürwortet. Dies ergibt sich auch aus der Ihnen vorliegenden Pressemitteilung.

Darüber hinaus kommen mir die unter großem Einsatz bereits erfolgten Präventionsmaßnahmen in der Debatte zu kurz. Trotz wiederholter Informationskampagnen und einer zum Teil hohen medialen Aufmerksamkeit, insbesondere zu Zeiten von Ausbrüchen, konnten diese Impfquoten bisher nicht weiter verbessert, die Eltern also scheinbar nicht von der Notwendigkeit der zweiten Impfung überzeugt werden. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang wurde auch mit der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informiert.

Leider stagniert die Impfquote für die zweite Impfung trotz der oben genannten Maßnahmen bereits seit 2011 zwischen 92% und 93%.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland 2016 zwei erfasste Masern-Todesfälle, und 2015 drei. Hinzu kommen einige Todesfälle durch eine Spätfolge, die Masern-Gehirnentzündung SSPE. Davon gab es 2016 nach Daten der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (bge-bund) vier Todesfälle und 2015 einen Todesfall.
Die Mehrheit der Experten spricht sich deswegen für die Impfnachweispflicht aus. Auch das führende Robert-Koch-Institut spricht von „verbesserungswürdigen Impfquoten“.

Mit freundliche Grüßen
Hansjörg Durz

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