Frage an Hansjörg Durz von Ulrich B. bezüglich Menschenrechte
Herr Hansjörg Durz
sind sie für Zwangsmitgliedschaft der Unternehmer in einer IHK?
Eine Antwort ja oder nein. Ist für mich als Unternehmer in Ihrem Wahlkreis völlig
ausreichend
Britzelmair Ulrich
Unternehmer aus Sielenbach
Viel Grüße bleiben sie gesund
Sehr geehrter Herr Britzelmair,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Zwangsmitgliedschaft für Gewerbe (ab einer bestimmten Größe) in der Industrie- und Handelskammer war bereits Gegenstand mehrerer Verfassungsbeschwerden und ist höchstrichterlich mehrfach entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (zuletzt im Jahr 2017 im Beschluss gegen eine Verfassungsbeschwerde) betont, dass eine Zwangsmitgliedschaft zu rechtfertigen ist, solange ein öffentlich-rechtlicher Verband "legitime öffentliche Aufgaben" erfüllt.
Ungeachtet der verständlichen und in verschiedener Hinsicht berechtigten Kritik an der Kammerpflicht von Gewerbetreibenden und insbesondere Handwerkern: Grundsätzlich halte ich es für richtig, hoheitliche Aufgaben den historisch gewachsenen Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft zu überlassen.
Gerne können Sie sich bei Rückfragen oder Anregungen auch jederzeit unter hansjoerg.durz@bundestag.de direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz