Hansjörg Durz
Hansjörg Durz
CSU
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Frage von Hans Peter L. •

Frage an Hansjörg Durz von Hans Peter L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Durz,

was gedenken Sie zu tun um dem Diesel-Verbots-Wahnsinn endlich Einhalt zu gebieten? Die betroffenen Fahrzeuge wurden allesamt im guten Glauben als umweltfreundlich gekauft und vom KBA für den Straßenverkehr zugelassen. Teils bestand sogar eine Steuerbefreiung für diese umweltfreundlichen Fahrzeuge. Jetzt sollen sie am besten sofort verschrottet werden. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll und nützt nur der Automobilindustrie. Die Diesel-Fahrzeuge werden jetzt je nach Schadstoffklasse unterschiedlich hoch besteuert. Wer sich also kein neues Fahrzeug leisten kann oder will, muss bereits jetzt höhere Kosten tragen. Nun kommen auch noch die Fahrverbote hinzu. Mit gesundem Menschenverstand ist das Alles nicht mehr nachvollziehbar. Offenbar sollen nur noch Neuwagenbesitzer uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen dürfen?

Und verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin durchaus für Umwelt- und Klimaschutz und den Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung, aber bitte mit geeigneten Maßnahmen, die das Große Ganze mit einbeziehen, (Stichwort CO2-Bilanz, Gebäudeheizungen, Schiffs- Flugverkehr, Landwirtschaft, etc...) Nicht nur die Industrie, auch die Bevölkerung braucht Planungssicherheit für ihre Investitionen und nicht alle paar Monate eine neue Schadstoffklasse, Verbote und Quasi-Enteignungen.

Mit freundlichen Grüßen

H.P. L.

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch zum Thema Verbraucherschutz in Zusammenhang mit Dieselfahrverboten.
Dieses Thema beschäftigt viele Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicherweise sehr stark. In der öffentlichen Diskussion werden aber leider oft zwei unterschiedliche Sachverhalte vermischt. Man muss ganz deutlich unterscheiden: Zum einen geht es um Fahrzeuge, bei denen die Hersteller mit illegalen Methoden versucht haben, die Messungen auf dem Rollenprüfstand auszutricksen. Bei allen davon betroffenen Modellen wurde ein amtlicher Rückruf angeordnet und die Hersteller verpflichtet, das Fahrzeug in einen vorschriftenkonformen Zustand zu versetzen. Der damit verbundene Rückruf ist zu über 97 Prozent abgearbeitet. Zahlreiche Gerichtsverfahren sind anhängig. Zum anderen geht es um Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, die auf klare gesetzliche Vorgaben zurückzuführen sind.

Bei der Diskussion um Dieselfahrverbote und saubere Luft geht es also ganz überwiegend um Fahrzeuge, die rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Trotz des in den vergangenen Jahren deutlichen Rückgangs von Stickoxiden in deutschen Städten, überschreiten bestimmte Städte aktuell den Stickstoffdioxid-Grenzwert deutlich. Insbesondere die CSU hat sich von Anfang an gegen pauschale Fahrverbote ausgesprochen und Alternativen vorgeschlagen. Dort, wo Fahrverbote trotz der entsprechenden Konzepte und Maßnahmen unumgänglich werden, müssen wir Nachteile für die Verbraucher, sowohl bei der individuellen Mobilität, als auch finanziell, verhindern. Deshalb hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Konzept für "saubere Luft und Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" entwickelt. Dieses Konzept nimmt vor allem auch die Automobilindustrie in die Pflicht.

Grundsätzlich gilt, dass Länder und Kommunen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung zuständig sind. Dennoch unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung der Vorgaben. Dazu gehört z.B. die Schaffung intelligenter Infrastrukturen, die Umrüstung von Diesel-Bussen und von Taxen und der Ausbau der Elektromobilität. Hierfür hat der Bund eine Milliarde für die betroffenen Kommunen bereitgestellt. In der Diskussion um Fahrverbote wird auch oft außer Acht gelassen, dass aktuell "nur" 14 Städte von besonderen Schadstoffbelastungen betroffen sind, die eine Anordnung von Fahrverboten unter Umständen notwendig machen. Der Großteil der Städte und dementsprechend auch die PKW-Besitzer in unserem Land, sind also nicht von Fahrverboten betroffen. Das gilt z.B. für alle Städte, in denen 2017 ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm/Kubikmeter gemessen wurde. Verkehrsbeschränkungen wären in diesen Städten aufgrund der beschlossenen Maßnahmen unverhältnismäßig. In den betroffenen Städten sollen mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit deshalb auch Fahrzeuge mit geringem Stickstoffoxidemissionen, wie z.B. Euro 4, 5 und 6- Fahrzeuge, sofern sie weniger als 270mg/km Stickoxid ausstoßen, von Fahrverboten ausgenommen werden. Hierzu läuft das parlamentarische Verfahren im Rahmen des 13. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Darüber hinaus sieht das Konzept Ausnahmeregelungen für Pendler und auch Härtefallregelungen für Betroffene vor.

Was die von Ihnen angesprochene Besteuerung betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, dass Fahrzeuge, unabhängig von der aktuellen Diskussion, grundsätzlich in unterschiedlichen Schadstoff- und Verbrauchsklassen besteuert werden, d.h. ältere Fahrzeuge mit einem erhöhten Schadstoffausstoß und Verbrauch wurden auch vorher anders besteuert, als Fahrzeuge in einer niedrigeren Schadstoffklasse. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass es selbst dann, wenn sich z.B. durch eine Nachrüstung der Kraftstoffverbrauch erhöht, keine Erhöhung der KfZ-Steuer nach sich zieht.

Es ist unerlässlich, dass wir Rechtssicherheit und vor allem auch Planungssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. Deshalb wurden im Rahmen des Konzeptes für saubere Luft auch unterschiedliche Möglichkeiten erarbeitet, um die Besitzer von betroffenen Fahrzeugen zu unterstützen. Hierzu gehören Umtausch-Aktionen mit attraktiven Umstiegsprämien und Rabatten sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge. Dabei wird auch der Wertverlust in den Blick genommen. Das Konzept sieht zusätzlich vor, dass die Hersteller die PKW-Hardware-Nachrüstung von Euro 5-Diesel-Fahrzeugen, sobald diese verfügbar und genehmigt sind, übernimmt. Damit werden die Hersteller in die Pflicht genommen. Leider gibt es aber keinerlei rechtliche Möglichkeit, auch ausländische Hersteller zu diesen Maßnahmen zu verpflichten. Der Bund wirkt aber dennoch darauf hin, dass sich auch die ausländischen Hersteller an den Umtausch- und Nachrüstangeboten beteiligen.

Es gibt also eine Reihe von Möglichkeiten und Maßnahmen, die zum einen dem wichtigen Anliegen des Klima- und Gesundheitsschutzes in unseren Städten Rechnung trägt, gleichsam aber die Verhältnismäßigkeit für den Verbraucher wahrt.

Sehr geehrter Herr L., der Unmut und auch die Verunsicherung der Diesel-PKW-Besitzer ist absolut nachvollziehbar. Ich bitte Sie aber, meine Ausführungen in Ihre Überlegungen einzubeziehen und vor allem auch die zwei unterschiedlichen Sachverhalte des Manipulationsskandals einerseits und der aktuellen Diskussion um Fahrverbote andererseits getrennt zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz, MdB

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