Frage an Hans Werner Jung von Werner S. bezüglich Gesundheit
Seit zwei Jahren gibt es die sog. Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen in den Gremien der Selbstverwaltung für die vertragsärztliche Versorgung (Landesausschuss, Zulassungsausschüsse, Berufungsausschüsse), d.h.eine Teilnahme von Patientenvertretern als zT. von den Ärztefunktionären ungeliebte Zaungäste. Diese Patientenvertreter werden von den Selbsthilfegruppen im Lande entsandt. Ein Stimmrecht und die Mitwirkung in vielen Fragen der ärztlichen. und zahnärztlichen Versorgung wird ihnen jedoch verwehrt.
Meine Frage: Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zur Patientenbeteiligung und wie stehen Sie zu einer Ausweitung zu einer echten Patientenmitbestimmung?
Sehr geehrter Herr Schuren,
meines Erachtens sind folgende 5 Punkte für eine effektive Patientenbeteiligung wichtig,
für die sich die WASG-Abgeordneten im Landtag stark machen werden.
1.Wirksame Patientenbeteiligung braucht Strukturen und Ressourcen. Zum Beispiel dem
Zusammenschluss der Patientenorganisationen, die in der Patientenbeteiligungsverordnung
genannt sind (Hamburger Patientenverband), sowie entsprechende Ausstattung
(räumlich, personell, finanziell).
2.Patientenvertreter, die sich wirksam beteiligen sollen, brauchen Qualifizierung auf
mehreren Ebenen (Selbstkompetenz im Umgang mit ihrer Krankheit, Beziehungskompetenz
gegenüber Ärzten, Sozialkompetenz in Selbsthilfegruppen, Demokratiekompetenz
zur Mitarbeit in politischen Gremien).
3.Patientenvertreter brauchen ein eindeutiges Mandat, das ihnen einen offenen Austausch
mit den Patientinnen und Patienten bzw. deren Organisationen, ermöglicht. Dazu ist
die bestehende Schweigepflicht kritisch zu überprüfen und zu modifizieren.
Eine rechtliche Klarstellung muß die Anwesenheit der Patientenvertreter nicht nur bei
der Beratung, sondern auch bei der Beschlußfassung in Zulassungs-- und Berufungsausschüssen
regeln.
4.Die Beteiligung ist auf weitere, ggf. wichtigere Felder auszubauen bzw. zu verlagern.
Dabei wäre etwa zu denken an Gesetzesvorhaben und -änderungen (Integrierte Versorgung,
Medizinische Versorgungszentren, Krankenhausplanung.) oder an Verträge zwischen
den großen Akteuren im Gesundheitswesen.
5.Längerfristig ist, sobald die bisher genannten Forderungen in ernstzunehmendem Umfang
umgesetzt sind, das volle Stimmrecht anzustreben, ggf. über eine Vorform, die etwa
als befristetes Vetorecht (den Zwang zur nochmaligen Befassung) ausgestaltet sein
könnte.
mit freundlichen Grüssen
Hans Werner Jung