Frage von Michael U. • 16.12.2022
Bekomme ich im Vorruhestand ( keine Altersrente) die Energiepauschale
Sehr geehrter Herr Urban, ich bin im Vorruhestand, ehemals bei einem grossen Gasversorger beschäftigt und Steuerpflichtig. Die Altersrentebeginnt erst in 2 Jahren. Die Energiepauschale wurde mir nicht ausgezahlt mit der Begündung das kein aktives Arbeitsverhältnis mehr besteht. Steuerpflichtig werde ich aber genau so behandelt. Ich zahle also Steuern.
Steht mir die Energiepauschale
von 300€ auch zu?
Vielen Dank
Mit besten Grüßen
Michael U.
Antwort ausstehend von Hans Urban Bündnis 90/Die Grünen