Frage an Hans-Ulrich Pfaffmann von Michael A. bezüglich Gesundheit
Anfrage zur kostendeckenden Vergütung der Leistungen an Universitäts-Kinderkliniken
Sehr geehrter Herr Pfaffmann,
ich mache mir zunehmend grosse Sorgen um die medizinische Versorgung schwerstkranker Kinder in Bayern.
Ich weise Sie hiermit auf die Homepage der Initiative „Ich bin keine Fallpauschale“ hin. Diese fordert für die Schwerst- und Spezialfälle an den Universitäts-Kinderkliniken umgehend eine faire und kostendeckende Vergütung, die sich am tatsächlichen Behandlungs- und Pflegeaufwand orientiert.
Denn an deutschen Universitäts-Kinderkliniken herrscht akuter finanzieller Notstand: Dort sammeln sich kostenintensive Schwerst- und Spezialfälle. Jedoch werden die entstehenden Kosten aufgrund der geltenden Fallpauschalenregelung oft nur zu einem Teil erstattet und müssen von den Kliniken mit getragen werden.
Die Folgen: Die Behandlung und Pflege kranker Kinder verschlechtern sich, da die Universitäts-Kinderkliniken dazu gezwungen sind, die entstehenden Millionendefizite durch Stellenabbau bei Ärzten und Pflegepersonal auszugleichen. Dies hat vor allem in den letzten 2 Jahren zu einer Gefährdung der Grundversorgung von z.B. krebskranken Kindern geführt.
So ist es mittlerweile leider die Regel, dass Pflege- und Arztpersonal über Eltern- und Fördervereine finanziert werden.
Was benötigt wird, ist eine kostendeckende Finanzierung – umgehend. Damit auch in Zukunft alle Kinder gut versorgt werden können.
Die Erfahrungsberichte aus den Universitäts-Kinderkliniken haben mich sehr bewegt und ich kann als direkt Betroffener bestätigen, dass diese noch eher eine wohlwollende Beschreibung der wirklichen Situation liefern.
Was werden Sie tun, damit sich bei diesem wichtigen Thema in naher Zukunft etwas verändert?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Albert
Sehr geehrter Herr Albert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann die Forderungen Ihrer Initiative inhaltlich voll und ganz nachvollziehen und auch unterstützen. Es ist in der Tat nicht akzeptabel, wenn sogar Personalstellen über Spenden finanziert werden müssen, um die bestmögliche Versorgung kranker Kinder und ihrer Familien zu gewährleisten. Um das Problem zu lösen, fordern wir eine ausreichende und bundeseinheitliche Festsetzung der sogenannten Sicherstellungszuschläge. Darunter versteht man gemäß § 5 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz Zuschläge für die Vorhaltung von Krankenhausleistungen, die mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar, für die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung aber notwendig sind. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Empfehlungen sollen die gemeinsamen Gremien nach § 90 a SGB V regionale Besonderheiten identifizieren können, die für die Anwendung der Maßstäbe und damit für die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus fordern wir die Entwicklung von bundeseinheitlichen Mindestpersonalschlüsseln, um einem Personalabbau entgegenzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Pfaffmann