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Hans-Ulrich Klose
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Frage von Heike S. •

Frage an Hans-Ulrich Klose von Heike S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Klose ,

meine Frage an Sie habe ich auch an andere Abgeordnete gestellt und bitte eine Antwort.

Seit dem 01.04.2007 gilt das Gesetz, das jeder Bundesbürger einen Anspruch auf Krankenversicherung hat. Zudem ist es laut der letzten Reform für jeden Bundesbürger zur Plicht geworden das sie sich zum Standarttarif versichern. Leider gibt es aber einen Personenkreis (ca 150000 Bürger) in der Bundesrepublik denen keine Staatliche
Unterstüzung zu steht bzw gewährt wird.

Dieses sind Bürger die z.B. selbständig sind und zuletzt Privatversichert waren. Diese Bürger leben meist in einer eheähnlichen Gemeinschaft und verdienen nicht genug um sich

eine Krankenversicherung leisten zu können. Falls diese Bürger krank werden, können sie nicht zu einen Arzt gehen weil sie die Kosten nicht bezahlen können. Falls sie doch krank werden und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, so wird ihnen hinter eine Rechnung gestellt.

Meine Frage ist konkret, ob sie sich dafür einsetzen würden das Menschen die auf Grund der Hartz4 Gesetze keine Leistungen von der Arge bekommen, auch zumindest in den Genuß einer Krankenversicherung kommen oder ggf. vom Staat eine freie Heilvorsorgung bekommen können.

In dieser Wirtschaftskrise werden Milliarden von Euros als Bürgschaften und Kredite in Banken und Unternehmen gepumpt. Warum ist dann kein Geld da, damit Menschen bescheiden in Würde leben können? Die bestehenden Hartz4 Gesetze wurden doch beschlossen um die Neuverschuldung für Bund und Gemeinden in Grenzen zu halten. Würden Sie und Ihre Partei sich dafür einsetzen die bestehenden Hartz4 Gesetze dafür zu korrigieren?

Vielen Dank

H.Schubart

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schubart,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20.02.2009.

Es ist richtig, seit dem 01.01.2009 gilt für alle Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Personen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, können in ihre Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie für die private Krankenversicherung. Das Ziel dieser Regelung ist klar: Alle Personen sollen im Krankheitsfall eine notwendige medizinische Behandlung erhalten.

Die von Ihnen geschilderte Problematik ist den Fachpolitikern meiner Fraktion bekannt. Selbständige, die dem PKV-System zuzuordnen sind, aber aus ihrer Arbeit nur ein geringes Einkommen bestreiten, fällt es häufig schwer, sich eine KV zu leisten. Die SPD hat sich daher in dem parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, die PKV auf einen Basistarif zu erheblich besseren Bedingungen zu verpflichten (Sicherstellung der Versorgung, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge). Zudem gibt es die Möglichkeit der sog. Überforderungsklausel. Bescheinigt der Sozialleistungsträger einer Person die Bedürftigkeit, muss die PKV den Basistarif auf die Hälfte reduzieren (ca. 280 Euro). Ist dieser Tarif dann immer noch zu hoch, übernimmt der Sozialleistungsträger einen Teil der Kosten (bis ca. 130 Euro). Zu weiteren Zugeständnissen zeigt sich die CDU zurzeit leider nicht bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Klose