Frage an Hans-Ulrich Klose von Lasse S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Nachdem nun Konjunkturpaket 1 und demnächst auch konjunkturpaket 2 verabschiedet wurden würde ich mich dafür interessieren, wie die gelder für die schulen, also bildung, verteilt werden. Wer wird über dieses Geld entscheiden und wenn es mehrere (Gremien) sind, in welchen Maße? An wen soll ich mich wenden, wenn ich Vorschläge habe, wofür dieses Geld genutzt werden soll?
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Ihre Frage ist nicht ganz präzise formuliert, so dass ich nicht genau weiss, welche Form von Missbrauch sie genau meinen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf sexuellen Missbrauch beziehen.
Generell bin ich skeptisch, wenn es um die Frage nach Verschärfung eines Strafmaßes geht, denn immer ist damit ja ein sogenannter Strafrahmen verbunden. Das heißt, es wird eine Höchststrafe festgelegt und das eigentliche Strafmaß richtet sich dann nach den Umständen des Einzelfalles und der Beurteilung durch das Gericht. Fühlen sich Kläger oder Beklagte nicht gerecht behandelt, haben sie die Möglichkeit, das Urteil anzufechten. Auf der anderen Seite kann bei einer besonderen Schwere der Tat der Strafrahmen überstiegen werden, wenn sich verschiedene Tatbestände zu einer höheren Strafe addieren. Daher bin ich der Meinung, das unser Strafrecht im allgemeinen ausreicht, um Vergehen und Verbrechen zu bestrafen. Ob höhere Strafandrohungen dagegen eine besser abschreckende Wirkung haben, bezweifele ich stark. Ich plädiere eher dafür, dass Tat und Strafe in einem engen Zeitzusammenhang stehen sollten. Gerade für Jugendliche ist es eine wichtige Erfahrung, wenn der Tat die Strafe auf dem Fuß folgt. Ich glaube auch, dass Prävention und Aufklärung bessere Strafverhütungsmaßnahmen sind als eine nach jedem spektakulären Fall in Gang gesetzte Erhöhung des Strafmaßes.
Mit freundlichem Gruß!
Hans-Ulrich Klose