Frage an Hans-Ulrich Klose von Alexandra H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Klose,
ganz offensichtlich ist der Bedarf an Krippenplätzen höher als die tatsächliche Verfügbarkeit. Welche Art der Unterstützung bietet die Bundesregierung an, wenn Menschen wie ich (exam. Kinderkrankenschwester) Interesse an der Eröffnung einer Betreuungseinrichtung für Kinder haben? Gibt es vielleicht sogar staatliche Förderungen?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüssen
Alexandra Hansch
Sehr geehrte Frau Hansch,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12.02.09.
Der Ausbau der Kinderbetreuung ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Am 16.12.2008 ist das sog. Kinderförderungsgesetz (KiföG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen bis zum Jahr 2013 für 35 Prozent der unter Dreijährigen Betreuungsplätze bereit stellen. Gelingt dies - und das ist unser Ziel - bedeutet das zweierlei: 1. Mehr und bessere Bildung, Erziehung und Betreuung für die Kinder und 2. Die Möglichkeit für die Eltern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Insgesamt werden für den Ausbau 12 Milliarden Euro benötigt, der Bund trägt mit 4 Milliarden rund ein Drittel der Gesamtkosten.
Für die konkrete Ausgestaltung der Gesetzeslage - auch für die Förderung und Bewilligung von neuen Trägern - sind allerdings die Länder und die Kommunen vor Ort verantwortlich. Ich möchte Sie daher bitten, sich direkt an die Behörde für Familie und Soziales in Ihrem Bundesland zu wenden. Auf deren Internetseiten finden Sie i.d.R. auch viele hilfreiche Informationen zu dem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Klose