Frage an Hans-Ulrich Klose von Manfred M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Genosse Klose,
in den Medien -FS + Presse- ist immer wieder die Rede von unserer Verfassung und unserem Verfassungsgericht. Ich habe damit immer Verständnisschwierigkeiten, weil mir keine Verfassung DER Bundesrepublik Deutschland, sondern nur das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland bekannt ist.
Hier meine Frage:
1. Gilt der Artikel 146 noch? und wenn ja,
2. ist noch mit einer VERFASSUNG DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND zu rechnen, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist?
Für Ihre Antwort bedankt sich im voraus Ihr Genosse
Manfred Müller
Lieber Winfried Müller,
Ihre Anfrage vom 07.02.09 habe ich erhalten. Ich antworte wie folgt:
1. Art. 146 GG ist 1990 nach der Wiedervereinigung geändert worden. In der geltenden Fassung, stellt Art. 146 (neu) fest, dass das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt.
2. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Verfassungsreform ist möglich, wäre im Zuge der Wiedervereinigung vielleicht sinnvoll gewesen, muss aber nicht sein, da das Grundgesetz alle Kriterien einer Verfassung erfüllt.
Eine kurzgefasste, aber durchaus schlüssige Begründung liefert Wikipedia. Den entsprechenden Auszug kann ich Ihnen auf Wunsch auch per Post senden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Klose