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Hans-Ulrich Klose
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Frage von Horst D. •

Frage an Hans-Ulrich Klose von Horst D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Klose!
Ich bin seit 27 Jahren als Taxi(allein)fahrer selbständig. Seit 1995 bin ich freiwillig in der GKV (DAK) mit Krankentagegeldanspruch ab dem 22. Tag versichert. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 hat der Gesetzgeber verlangt, dass die gesetzlichen Krankenkassen neue Verträge mit ihren Kunden für Zusatzversicherungen abschließen müssen. Ich muss nun einen neuen Vertrag abschließen mit dem derzeitigen Eintrittsalter von 60 Jahren, obwohl ich 1995 einen Vertrag über den Krankentagegeldanspruch abeschlossen hatte (Eintrittsalter 45 Jahre!) und ohne Unterbrechung bis heute versichert war. Konkret heißt das: Ich zahle ab dem 1.1.2009 ca. 40% mehr für den Krankentagegeldanspruch. Ich empfinde dieses wie einen "Taschenspielertrick" der Bundesregierung und der gesetzlichen Krankenkassen, um an mehr Geld zu kommen.
Kann die GKV per Gesetz/Verordnung nicht dazu gezwungen werden, den alten Verträgen dadurch Rechnung zu tragen, dass das ursprüngliche Eintrittsalter zugrunde gelegt wird?
Mit freundlichen Grüssen
Horst Dittfeld

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dittfeld,

vielen Dank für Ihre Frage zur Regelung des Krankengeldanspruches bei freiwillig Versicherten in der GKV. Ich bitte um Entschuldigung, dass Sie erst heute eine Antwort erhalten. Sie wissen vielleicht, ich bin kein Gesundheitsfachmann. Ich habe mich daher bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss erkundigt:

Sie schreiben, dass Sie als Selbständiger freiwillig bei der DAK versichert sind, mit Krankengelsdanspruch ab dem 22. Tag. Wie man mir sagt, ist hierbei folgende Unterscheidung von Bedeutung: Für den Krankengeldanspruch haben Sie bis her keine Zusatzversicherung gehabt, sondern einen höheren Beitragssatz bezahlt. Die neue Rechtslage untersagt nun einen solchen (erhöhten) Beitragssatz. Seit dem 01.01.2009 sollten Sie daher einen niedrigeren (ermäßigten) Beitragssatz zahlen. Zudem steht die DAK in der Pflicht, Ihnen einen Wahltarif für Zusatzleistungen anzubieten. Bei der Festsetzung der Beiträge zu den Wahltarifen, die die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sicher stellen, legen die KV das Alter der Versicherten zugrunde.

Dieser Punkt ist umstritten und hat in den vergangenen Wochen bei verschiedenen Berufsgruppen zu sehr viel Missmut geführt. Meine Kolleginnen und Kollegen haben mich darüber informiert, dass an dieser Stelle nochmal nachgebessert werden soll. Laufen die parlamentarischen Beratungen wie geplant, tritt noch im Sommer eine veränderte Gesetzeslage in Kraft. Eine Altersdifferenzierung bei den Wahltarifen soll dann nicht mehr zulässig sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Klose