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Hans-Ulrich Klose
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Frage von Tanja G. •

Frage an Hans-Ulrich Klose von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Klose,

laut Ihrer Antwort vom 13.10.08 an Herrn Strebel zeichnen sich Extremisten dadurch aus, daß sie nur ihre eigene politische Auffassung respektieren und daß sie bereit sind, für die Durchsetzung Gewalt anzuwenden.

Amerikanische Piloten in Afghanistan wissen bei ihren Luftangriffen auf Dörfer, daß sie sich nicht in einer Notwehrsituation befinden und daß sie mit dem Tod von wehrlosen Frauen und Kindern rechnen müssen. Handelt es sich bei diesen Piloten um Extremisten?

Sie erwähnten, daß man ein extremistisches Verhalten bisweilen auch bei Religionsfanatikern findet. Martin Luther hatte bekanntlich öffentlich zum Mord an Juden und Bauern aufgerufen(Hetzschriften: "Von den Juden und ihren Lügen" und "Wider die stürmenden Bauern"). Sind Schreibtischtäter auch Extremisten?

Es gibt bekanntlich (von MdB Holger Haibach am 15.5.08 in Abgeordnetenwatch bestätigt) eine militärische Kooperation der Bundesregierung mit dem Terrorregime in Usbekistan. Wie bezeichnen Sie die Unterstützer von Extremisten?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Großmann!
Es ist - finde ich - nicht besonders sinnvoll, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das tun Sie aber, indem Sie ganz unterschiedliche Beispiele unter einen Oberbegriff zwingen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

zu 1: In Afghanistan herrscht Krieg. Die USA sind dort in Wahrnehmung ihres Rechts auf Selbstverteidigung einmarschiert. Die UNO hat dieses Vorgehen durch UN-Sicherheitsrats-Beschluss wiederholt mandatiert. Die Bundesrepublik ist an diesem Krieg durch das Mandat Enduring Freedom (OEF) beteiligt; allerdings wurde bei der jüngsten Mandatsverlängerung die KSK-Komponente gestrichen. Deutsche ISAF-Soldaten haben in für sie schwierigen Situationen mehrfach Luftunterstützung durch OEF-Flugzeuge angefordert. Dass bei Kampfhandlungen - vor allem aus der Luft - auch zivile Opfer zu beklagen sind, ist richtig. Verantwortlich sind fehlerhafte Zielerfassung einerseits und anderseits der immer wieder zu beobachtende Missbrauch von Zivilisten als lebende Schutzschilde. Beides ist zu verurteilen. Während aber letzteres mit Absicht geschieht, ist im erstgenannten Fall eine Absicht nicht zu unterstellen. Soweit mir bekannt, wird jeder Einzelfall genau untersucht.

zu 2: Schreibtischtäter sind Täter und oft genug als solche auch von deutschen Gerichten verurteilt worden. Ob Luther zum Mord an Juden aufgerufen hat, weiß ich nicht - muss ich nachprüfen. Ich weiß nur, das es vom ihm bedenkliche anti-jüdische Aussagen gibt.

zu 3: Die Bundeswehr hat in Usbekistan einen logistischen Stützpunkt gemietet, weil sie ihn für ihre Afghanistan-Mission braucht. Daraus auf eine " Kooperation der Bundesregierung mit dem Terror-Regime in Usbekistan" zu schließen, erscheint mir allzu kurzschlüssig.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Ulrich Klose