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Hans-Ulrich Klose
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Frage von Hartmut M. •

Frage an Hans-Ulrich Klose von Hartmut M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Klose,

Sie schreiben in Ihrer Antwort an Herrn Richter vom 06.10.2008, dass eine Kindergelderhöhung erfolge.

Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass das den ALG II EmpfängerInnen gar nichts bringt, wenn nicht zugleich der Regelsatz für Kindern angehoben wird? Ansonsten wird diese Differenz vom Kindergeld abgezogen. Ist Ihnen das bewußt?

Weiter preisen Sie die Anhebung vom 1.7.2008 um 4 Euro auf 351 Euro. beim, ALG Regelsatz an. Für Kinder gilt ein reduzierter Satz.

Macht es Ihnen kein Kopfzebrechen, dass die höheren Energie-, Lebensmittel- und Lebenshaltungkosten für die Ärmsten der Armen nicht ausgeglichen werden?

Sogar für die MwST-erhöhung in Höhe von 3% erfolgte kein Ausleich.

Und auch für Praxisgebühren ist im Regelsatz nichts enthalten. Es werden aber für ALG II Empfänger diese Gebühren gefordert, bis zu 2% des Jahreseinkommen. Das mindert alles den eigentlich vorgesehenen Regelsatz.

Setzen Sie sich für eine Änderung dieser m.E. unmenschlichen Umstände ein?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Mayer

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Antwort ausstehend von Hans-Ulrich Klose
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