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Hans-Ulrich Klose
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Frage von Silke S. •

Frage an Hans-Ulrich Klose von Silke S. bezüglich Gesundheit

Gesundheitsreform
Ausgleich der Verwaltungskosten: Gefährliche Entwicklung stoppen...!

Sehr geehrter Herr Klose,

als Mitarbeiterin der TK bitte ich um Ihre Unterstützung.

Die aktuellen Überlegungen bzgl. des Ausgleichs der Verwaltungskosten beim geplanten Gesundheitsfonds machen mir große Sorgen. Die angedachte Verteilung mit dem Schlüssel 70:30 bedeutet eine erhebliche Benachteiligung der TK und ihrer Versicherten.

Wir haben in den vergangenen Jahren mit teils drastischen Maßnahmen dazu beigetragen die TK-Verwaltungskosten deutlich zu senken. Auch seitens der Politik wurde der TK stets diese Arbeit als vorbildlich und innovativ bestätigt.

Gerade deshalb verwundert es mich, dass die jetzigen Überlegungen eher Anreize für unwirtschaftliches Handeln setzen, anstatt eine effiziente Verwaltung zu unterstützen.
Dies kann doch nicht Ziel des Wettbewerbsstärkungsgesetzes sein - oder?
Ist es wirklich Ihre Absicht gut arbeitenden Krankenkassen und ihren Versicherten
zu schaden?
Warum soll die TK - noch mehr als bisher - ineffizient arbeitende Krankenkassen finanziell unterstützen?

Ich bitte Sie mit Ihrem Einfluss diese Entwicklung in die falsche Richtung zu stoppen!

Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichem Gruß
Silke Siebelts

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Siebelts,

vielen Dank für Ihre mail vom 26.07.2008, indem Sie das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) ansprechen. Ich haben in den vergangenen Tagen viele weitere Briefe mit einem ähnlichen bzw. gleichlautenden Inhalt erhalten und gebe Ihnen daher den Antwortbrief der SPD-Bundestagsfraktion zur Kenntnis:

Zunächst zu der enthaltenen grundsätzlichen Kritik an der Einbeziehung der Verwaltungskosten in den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen. Zu diesem Schritt haben sich die Koalitionsparteien bereits im April 2007 endgültig entschieden. Das ist auch richtig so, denn selbstverständlich ist es auch bei bester Organisation administrativ wesentlich aufwändiger, tendenziell ältere und kränkere Mitglieder zu betreuen als eine Mitgliedschaft, die im Durchschnitt besonders gesund ist. Der Risikostrukturausgleich ist also nicht nur für die Gesundheitsversorgung der Mitglieder selbst, sondern auch für die Verwaltungskosten absolut notwendig und gerechtfertigt. Andernfalls würde ein falscher Anreiz für die Krankenkassen mit vielen kranken Mitgliedern gesetzt, sich aus der Betreuung Ihrer Mitglieder in der Fläche mehr und mehr zurückzuziehen. Dies ist von der SPD ausdrücklich nicht gewollt.

Im nun vorliegenden Gesetz geht es um die konkrete Ausgestaltung der Einbeziehung der Verwaltungskosten in den Strukturausgleich. Die SPD-Bundestagsfraktion hält es für sachgerecht und inhaltlich gut begründet, die Verwaltungskosten zu 70% an der Morbidität und zu 30% an der Zahl der Mitglieder zu orientieren. Übrigens haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen selbst auf genau diese 70/30 Aufteilung der Verwaltungskosten geeinigt, als Sie im Rahmen der Pflegeversicherung eine Entscheidung in eigener Regie treffen mussten. Es besteht also auch vor diesem Hintergrund kein Anlass, nun anders vorzugehen.

Es ist völlig klar und verständlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Techniker Krankenkasse, die in den letzten Jahren erhebliche Beiträge zur Konsolidierung der Kostenstruktur leisten mussten, hier lieber eine 50/50 Aufteilung sehen würden, die für die TK sehr viel günstiger wäre. Als Parlamentarier müssen die Abgeordneten aber das Gesamtsystem der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick haben.

Wir möchten einen Wettbewerb der Krankenkassen um den besten Service und die effizientere Verwaltung, aber zudem soll auch die flächendeckende Betreuung von chronisch kranken Menschen erhalten bleiben. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion so entschieden und wird sich auch im weiteren parlamentarischen Verfahren für eine 70/30 Aufteilung bei der Bemessung der Verwaltungskosten einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Klose