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Hans-Ulrich Klose
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Frage von Peter K. •

Frage an Hans-Ulrich Klose von Peter K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Klose,

wir haben eine Immobilie erworben und einen Kredit dafür abgeschlossen. Monatlich sind Zinsen und Tilgung fällig.

Wenn nun unser Kreditgeber seine Kredite verkauft, so darf der neue Kreditgeber die gesamte Grundschuld erneut von uns fordern, trotz der bisher geleisteten Zahlung für die Tilgung bis zum Zeitpunkt des Kreditverkaufs. Wir müssten sozusagen wieder von vorn beginnen. Das wurde uns so mitgeteilt. Es besteht zwar kein akuter Anlass, dennoch bin ich etwas beunruhigt, weil ich nicht weiß, was in den nächsten Jahren während der Zins- und Tilgungsphase alles geschehen kann.

Meine Fragen sind:

1. Stimmt es, dass ein solches Gesetz im Bundestag geändert werden soll / in Bearbeitung ist?

2. Wenn ja, sieht das neue Gesetz vor, dass bei einem möglichen Verkauf des Kredits an einen neuen Besitzer, die bis dahin geleistete Tilgung durch den Kreditnehmer vollständig übernommen wird? Gilt das für alle Kredite (auch rückwirkend) oder nur für neue (ab InKrafttreten des Gesetzes)?

Ich hoffe, dass ich mein Anliegen verständlich geschildert habe und würde mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kehl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kehl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3.07.

Da ich kein Finanz-Experte bin, bitte ich Sie, sich an meinen Hamburger Kollegen Ortwin Runde zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Ulrich Klose