Frage an Hans-Ulrich Klose von Peter B. bezüglich Wirtschaft
Was sagen Sie zu dem Spruch:
Der Jammer mit den Weltverbesserern ist, daß Sie nicht bei sich selbst anfangen. (Mark Twain)
Dieses betrifft vor allen Dingen die Entlohnung von Politikern, Beamten und allen Staatsdienern, da Sie sich in den meißten Fällen die Entlohnungen festlegen können. Die Schachen (Rentner, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose) haben in unserem Staat kaum eine Möglichkeit. Und immerhin handelt es sich hier um ca. 25 Millionen Mitbürger.
Wenn Sie es wollen und können, hätten Sie hier noch viel anzupacken.
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
MfG Peter Behrends
Sehr geehrter Herr Behrends,
1. Die Gehälter der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst werden in Tarifverhandlungen ausgehandelt.
2. Über die Gehälter der Beamten (auch die der Minister) entscheiden die Parlamente des Bundes bzw. der Länder, die sich bei ihren Entscheidungen i.d.R. an den Tarifabschlüssen orientieren.
3. Über die Diäten der Abgeordneten müssen nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts die Abgeordneten selbst entscheiden. Sie tun dies auf Grundlage eines jährlichen Berichts und Entscheidungsvorschlages des Bundestagspräsidenten, der sich dabei an der Einkommensentwicklung des jeweils vorangegangenen Jahres (einschließlich der Rentenanpassungen) orientiert. Grundlage der Diätenzahlung ist der Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes. Er lautet: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung." Die Entschädigung liegt derzeit bei € 7.009,00 brutto. Gehaltszahlungen aus öffentlichen Mitteln werden miteinander verrechnet, um Doppelentlohnungen zu verhindern.
4. Die Rentenanpassung orientiert sich (zwingend) an der Nettolohnentwicklung des jeweils vorangegangenen Jahres.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Ulrich Klose