Frage an Hans-Ulrich Klose von Joachim P. bezüglich Recht
Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise
zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher
wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?
Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?
Danke! für die Antwort!
Sehr geehrter Herr Petrick,
der Banken- und Sparkassensektor in Deutschland ist in seinem Finanzgebaren transparent. Sowohl in den Geschäftsstellen als auch im Internet sind i.d.R. die Kreditzinsen für die verschiedenen Kreditarten nachzulesen.
Auch Arbeitslosengeld-Empfänger haben das Recht, hochverzinsliche
Dispositionskredite in niedrigverzinsliche Ratenkredite umzuschulden. Das ist Sache der jeweiligen Bank und muss mit ihr verhandelt werden. Geboten und verboten ist den Banken dabei überhaupt nichts. Es ist Sache der jeweiligen Geschäftspolitik, die der Gesetzgeber weder den privaten noch den öffentlich-rechtlich organisierten Banken vorschreiben kann.
ALG II-Empfänger ganz von Zinszahlungen freizustellen, halte ich nicht für möglich und aus der Sicht aller Bank- oder Sparkassenkunden auch nicht für vertretbar. Banken sind keine Sozialeinrichtungen.
Auch der Staat kann für die Zinsen nicht in Anspruch genommen werden, weil ihn dies in eine der Bürgschaft ähnliche persönliche Haftung brächte, die der Staat nicht übernehmen kann. Das Risiko wäre für ihn unkalkulierbar.
Eine Notwendigkeit, das gegenwärtige Insolvenzrecht zu Lasten der Gläubiger zu ändern, sehe ich auch deshalb nicht, weil Banken als Gläubiger nicht über eigenes Geld, sondern über das der Kunden verfügen. Eine Änderung zu Lasten der Banken hieße deshalb im Klartext: zu Lasten der Bankkunden.
Zum Schluss: Ich glaube, wir können uns den Sozialstaat auch in Zukunft leisten, wenn wir die notwendigen Umbaumaßnahmen beschließen und durchführen. Ein Missverständnis wäre es allerdings, den Sozialstaat als Rundum-Versicherer für alle privaten Lebensrisiken in Anspruch zu nehmen. Das war der Sozialstaat nie, kann er auch in Zukunft nicht sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Ulrich Klose